1.000 Euro für ein Ökoauto
Förderprogramm »Umweltfreundlich mobil«
Heidelberg gibt als einzige Kommune in Deutschland einen Zuschuss für »Öko-Autos«: 1.000 Euro steuert die Stadt im Rahmen des Förderprogramms »Umweltfreundlich mobil« zur Anschaffung eines neuen Elektro-, Erdgas- oder Hybridfahrzeugs bei. Die neuen Technologien wie Elektromobilität, Hybridmotoren und Erdgasfahrzeuge tragen dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung sowie den CO2-Ausstoß durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Die Stadt strebt eine Vorreiterrolle beim Wechsel auf innovative Technologien an. Dazu gehört im Rahmen des Ausbaus der eMobilität eine klimafreundliche Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien.
Heidelberg setzt sich seit Jahren für den Klimaschutz ein. Als eine von 19 Kommunen bundesweit nimmt die Stadt am Bundesförderprogramm »Masterplan 100 % Klimaschutz« teil. Bis 2050 will Heidelberg die CO2-Emissionen um 95 % reduzieren und den Energiebedarf der Kommune um die Hälfte senken.
Wer wird gefördert?
Einen einmaligen Zuschuss kann jeder bekommen, der sich ein ab Werk ausgestattetes Elektro- oder Hybridfahrzeug anschafft. Nicht förderfähig sind Eigenbaufahrzeuge, eBikes, Pedelecs und Segways. Gefördert werden auch mono- oder bivalente Erdgasfahrzeuge, die ab Werk serienmäßig für Erdgasbetrieb ausgelegt wurden. Nicht gefördert werden Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden. Der Zuschuss wird jedem gewährt, der ein Erdgas-, Elektro- oder Hybridfahrzeug im Stadtgebiet Heidelberg anmeldet und betreibt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug. Bei Elektrofahrzeugen muss nachgewiesen werden, dass CO2-neutraler Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird, bei Hybridfahrzeugen muss nachgewiesen werden, dass nicht mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausgestoßen werden. Den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen fördert die Stadt Heidelberg, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug bisher keine Förderung erhalten hat. Der Förderbetrag beträgt dann einheitlich pauschal 400 Euro. Die Förderung ist unter Vorlage der Rechnung formlos beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Kauf des Fahrzeugs zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags und des Fahrzeugscheins sowie den jeweils geforderten Nachweisen eingereicht werden.
Dr. Raino Winkler
Stadt Heidelberg
⇢ www.heidelberg.de