Abschlussbericht CARS 21
Strategische Visionen für die europäische Automobilindustrie
»Der Bericht CARS 21 leistet einen wesentlichen Beitrag zur strategischen Vision für die Autoindustrie im Jahr 2020, die wir Anfang Herbst vorlegen werden. Doch zur Verwirklichung dieser wichtigen Vision muss die Automobilindustrie zuallererst gut aufgestellt sein. Daher müssen wir jetzt die derzeitigen wirtschaftlichen Probleme entschieden angehen, Finanzmittel für die Forschung mobilisieren, jede neue Vorschrift genau bewerten und die Expansion auf Drittmärkten unterstützen.«
Mit diesen Worten knüpft der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, zuständig für Industrie und Unternehmertum, an die »Europa 2020« Strategie der Europäischen Union für ein nachhaltiges Wachstum und damit einhergehend einer umweltfreundlichen Mobilität an.
CARS 21 ist ein Expertengremium, zusammengesetzt aus Vertretern der EU, der Mitgliedstaaten sowie der Industrie.
Das Aufgabengebiet dieser Gruppe beinhaltet die Ausarbeitung von Empfehlungen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie beitragen. Daneben liefert die Gruppe (unter anderem) auch Impulse für Regulierungsvorgaben.
Konkrete Inhalte des Abschlussberichts
Der am 6. Juni 2012 vorgelegte Abschlussbericht bestätigt im Wesentlichen die Inhalte des Zwischenberichts von Dezember 2011 und ergänzt diesen um weitere Empfehlungen. Ein wesentlicher Aspekt des Abschlussberichts ist die Forderung nach einer Optimierung der Sicherheit im Straßenverkehr. Hierzu soll eine verbesserte Abstimmung der Maßnahmen zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Fahrerverhalten beitragen. Im Fokus steht dabei insbesondere auch die Sicherheit von Elektrofahrzeugen. Daneben befürwortet CARS 21 ein Festhalten an den europäischen Zielen zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Der Abschlussbericht stellt dabei ausdrücklich fest, dass die Herstellungskosten für KFZ bei Umsetzung dieser Ziele unter den früheren, deutlich höheren Erwartungen liegen. In diesem Zusammenhang äußert die Gruppe CARS 21 schließlich den Wunsch nach einem integrierten Regulierungskonzept zur Verringerung von CO2-Emissionen. Dieses dürfe die Finanzierbarkeit neuer KFZ sowie die Verhältnismäßigkeit der notwendigen Schritte nicht aus den Augen verlieren.
Um die Belange von Klima- und Umweltschutz angemessen zu berücksichtigen wird die Entwicklung neuer Prüfsysteme vorgeschlagen. Diese sollen das konkrete Fahrverhalten sowie den konkreten Verbrauch von Kraftstoff und den Ausstoß von Emissionen unter Berücksichtigung von Umweltbelangen messen und letztlich ein realistischeres Bild vom faktischen Einsatz eines KFZ im Verkehr widerspiegeln. Zur Verringerung von Schadstoffemissionen soll zusätzlich eine Überprüfung von Emissionen von KFZ während des tatsächlichen Betriebs erfolgen.
Die Kommission soll ferner die Möglichkeit der Rechtssetzung auf europäischer Ebene zur Lösung der Infrastrukturprobleme beim Laden von Elektrofahrzeugen prüfen. Eine Vereinheitlichung rechtlicher Vorgaben im Bereich der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge ist nach Ansicht der CARS 21 Gruppe dringend erforderlich. Zudem ist ein Ausbau der geeigneten Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erforderlich, damit diese besser in den Wettbewerb mit konventionellen Verbrennungsfahrzeugen treten können.
Zugleich sollen zur fortschreitenden Entwicklung energieeffizienter Technologien im Automobilbereich die Forschung und Entwicklung hierzu in Europa vorangetrieben werden. Die Umsetzung einer Großinitiative wird gefordert, die u.a. die Elektrifizierung von Verbrennungsmotoren, Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellen sowie elektrische und elektronische Systeme zum Gegenstand haben soll. Schließlich sollen multilaterale und bilaterale Abkommen zum Abbau von Handelshemmnissen beitragen und damit zugleich eine wettbewerbsfähige Automobilproduktion in Europa stärken. Ein vollständiger Zollabbau soll durch Freihandelsabkommen erreicht werden.
Reaktion der Europäischen Kommission auf den Abschlussbericht CARS 21
Die Europäische Kommission kündigte nach Bekanntwerden des CARS 21 Abschlussberichts die Umsetzung eines Maßnahmenpaktes an. Ein entsprechender Aktionsplan soll die Entwicklung des Automobilsektors entsprechend der Vision 2020 ankurbeln. Das Maßnahmenpaket fokussiert hierzu drei Bereiche: Die Bereitstellung von EU-Finanzmitteln, eine Anpassung des regulatorischen Rahmens sowie eine internationale Ausrichtung der europäischen Automobilindustrie.
Die zusätzlichen Finanzmittel sollen vor allem in die Forschung investiert werden, um laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission »der Branche bei der Anpassung an Zukunftstechnologien unter die Arme zu greifen«. Ergänzend soll nach der Pressemittelung durch eine »intelligente Regulierung« der notwendige Kostenumfang der Industrie zur Weiterentwicklung der Automobilbranche gelenkt werden. Schließlich soll eine »Internationalisierung der EUAutomobilindustrie« erfolgen. Die EU möchte die Ausfuhr einer größeren Zahl von innerhalb der Europäischen Union montierten Fahrzeugen erreichen. Dies soll durch einen erleichterten Marktzugang durch Handelsabkommen und Kooperationen ermöglicht werden.
Schließlich hat die Kommission die Verabschiedung einer Mitteilung zu den Ergebnissen des CARS 21 Abschlussberichts angekündigt, welche auch genauere Angaben zur Modalität der Umsetzung der Empfehlungen von CARS 21 enthalten soll. Zur Kontrolle des Umsetzungsfortschritts soll eine Gruppe CARS 2020 eingerichtet werden, die einmal jährlich den Stand der Umsetzung der Empfehlungen überwachen und prüfen soll.
Fazit
Der Abschlussbericht der Gruppe CARS 21 und der hierauf gerichtete Fokus der Europäischen Kommission zeigen, dass die Automobilindustrie eine zentrale Branche der europäischen Wirtschaft ist. Eine strategische Umsetzung der Empfehlungen durch die Europäische Union stellt eine entscheidende Unterstützung der künftigen Entwicklung der Automobilindustrie dar – hin zu einer Förderung und Entwicklung von Elektromobilität.
Carolin Klein // Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Christian A. Mayer // Rechtsanwalt
Noerr LLP
www.noerr.com