Alles was Recht ist! Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
SAVE-THE-DATE 10.05.2022 / 08:30 – 09:15 Uhr / SDK Webinar
Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften für jedes Unternehmen ab sieben Beschäftigten vor, die jeweiligen Arbeitsplätze auf die psychische Gefährdung hinsichtlich Stresses, mentalen Drucks und Erschöpfung untersuchen zu lassen.
Burnout und Depression sind in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Laut einer aktuellen Studie der DAK haben psychische Erkrankungen in den letzten zehn Jahren um 41% zugenommen. Betroffene fallen im Schnitt fast sechs Wochen (Ø 39,2 Tage) mit einer Krankschreibung aus.
Wie sieht es in der Praxis aus? Trotz der drohenden Kostenrisiken führen weniger als ein Drittel der Unternehmen (nur ca. 31%) die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen rechtskonform durch.
Dringender Handlungsbedarf
Zur rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers und zum Wohle der Beschäftigten, das heißt für ihre Gesundheit und Sicherheit, ist eine systemisch und effizient durchgeführte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes unerlässlich. Hierdurch werden wertvolle Ressourcen wie die Arbeitskraft der Mitarbeitenden und unnötige Kostenrisiken für den Arbeitgeber durch Lohnfortzahlungen oder Regressforderungen von z.B. Sozialversicherungsträgern wirkungsvoll vermieden. Handeln Sie jetzt.
Einfach anrufen und unverbindlich beraten lassen: Oder an unserem kostenlosen Impuls-Webinar exklusiv für BEM-Mitglieder am 10.05.2022 von 08:30 Uhr bis 09:15 Uhr teilnehmen.
⇢ Zur Anmeldung