BBH Verkehr News September 2018
27. September 2018 / Newsletter vom BEM-Mitgliedsunternehmen BBH
Langsam wird es ernst mit der Umsetzung der Verkehrswende in Deutschland. Trotz aller Bemühungen um effizientere Motoren steigen die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors wieder leicht an. Infolge überproportionaler Zunahme der Fahrleistung, vor allem im Straßengüterverkehr, liegt die Gesamtmenge der in Deutschland von Verkehrsvorgängen verursachten Treibhausgase seit wieder über dem Referenzwert von 1990. Gleichzeitig wird die Belastung der Atemluft mit Stickoxiden in noch mehr Städten als bisher gedacht nur noch mit drastischen Maßnahmen wie Verbotszonen für ältere Dieselfahrzeuge bekämpft werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese in zwei Urteilen vom 27. Februar dieses Jahres für rechtlich und tatsächlich zulässig erklärt, und das VG hat mit Urteil vom 06.09.2018 in der Stadt Frankfurt die zeitlich gestaffelte Einführung von Dieselfahrverboten sogar ausdrücklich verlangt.
Aber allein mit einer Umstellung der Primärkraftstoffe, der sog. Energiewende im Verkehr, werden die Probleme der deutschen Ballungsräume nicht zu bewältigen sein. Sowohl die erforderliche Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgase um etwa 42 % bis 2030 als auch die Eindämmung des stetig wachsenden Flächenverbrauchs durch zunehmende Verkehrsströme verlangen ergänzend nach einer vollständigen Anpassung des Mobilitätsverhaltens. Diese sog. Verkehrswende im engeren Sinne wird ohne ein multimodales Angebot auf der Grundlage eines bedarfsgerecht ausgebauten ÖPNV nicht auskommen. Dafür wieder muss der beschränkt verfügbare öffentliche Raum auf andere Nutzergruppen aufgeteilt werden als diejenigen, welche ihn heute mehrheitlich für sich beanspruchen. Die Rolle des Schiedsrichters kann dabei nur den politischen Einheiten zukommen, die kraft ihres selbstverwaltungsrechts für die Planung der Flächennutzung zuständig sind, und das sind genuin die Kommunen.
Welche rechtlichen Instrumente den Kommunen für eine nachhaltige Lösung der zu erwartenden Nutzungskonflikte zur Verfügung stehen und welches Verbesserungspotential insoweit noch besteht, hat BBH im Auftrag der Forschungseinheit Agora Verkehrswende in einem aktuellen Rechtsgutachten untersucht, dessen Ergebnisse wir Ihnen gerne vorstellen möchten.
Im Rahmen der heute schon geltenden Rechtslage ist uns vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in drei Urteilen eine weitere Bestätigung der kommunalen Gestaltungshoheit über ihre eigenen Verkehrsangebote im Widerstreit gegen eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge gelungen. Auch dazu und zu den Folgerungen für künftige, gleichgelagerte Fälle möchten wir Sie mit diesem ⇢ Newsletter genauer informieren, als dies in der Presse bisher möglich war.
Abschließend erlauben wir uns noch den Hinweis auf unsere nunmehr 10. ÖPNV-Fachtagung am 26.11.2018 in Köln, wozu wir Sie sehr herzlich einladen möchten. Generalthema sind dort die Herausforderungen und Chancen des ÖPNV bei der Ausweitung seiner Angebotspalette auf alternative Bedienformen, um eine vollwertige Alternative zum MIV zu bieten und Fahrverbotsanordnungen letztlich zu vermeiden. Zusammen mit ausgewiesenen Experten aus der Praxis wollen wir diskutieren, wo mit welchen Maßnahmen solche Lösungen bereits gelungen sind.
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