BBH Workshop in Berlin und Stuttgart
SAVE THE DATE: 28. Januar 2016 in Berlin & 20. April 2016 in Stuttgart
Die Umrüstung von Dienstwagenflotten auf elektrische Fahrzeuge und Fragen rund um die Nutzung von Ladeinfrastruktur sind für viele Unternehmen und (kommunale) Arbeitgeber ein aktuelles Thema. Wer Mitarbeitern (und gegebenenfalls Dritten) Ladeinfrastruktur oder ein Elektrofahrzeug zur (privaten) Nutzung zur Verfügung stellen möchte, sieht sich unvermittelt mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert: Welche Vorgaben sind bei Errichtung, Betrieb und Abrechnung zu beachten? Welche Anforderungen gelten für den Zähler? Wann wird der Arbeitgeber zum Stromlieferanten und muss er EEG-Umlage und Stromsteuer abführen? Wie ist die Abwicklung bei privat genutzten E-Dienstfahrzeugen? Können Kosten für das Laden zu Hause erstattet werden? Wie erfolgte die steuerrechtliche Abwicklung, muss z. B. der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern? Wie kann ich diesen rechtssicher ermitteln? Sollen bzw. können auch Dritte Zugang zur Ladeinfrastruktur erhalten? Wie können Haftungsrisiken minimiert werden? Wann und wofür empfiehlt sich die Beauftragung eines Dienstleisters?
Im Rahmen des Workshops »Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber« möchte das BEM-Mitgliedsunternehmen ⇢ BBH Becker Büttner Held Ihnen diese und weitere Fragen beantworten und zudem energie- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen erläutern. Der Workshop richtet sich sowohl an Unternehmen, Behörden und sonstige Arbeitgeber als auch an Stadtwerke und andere Dienstleister, die Umsetzungskonzepte anbieten. Nachdem der Workshop im vergangenen Jahr bereits erfolgreich an unterschiedlichen Standorten durchgeführt wurde, folgen aufgrund der großen Nachfrage zwei weitere Termine. Am ⇢ 28. Januar 2016 in Berlin und am ⇢ 20. April 2016 in Stuttgart.
Ausführliche Informationen rund um die Veranstaltungen finden Sie hier:
⇢ Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber
Hier können Sie sich für die Veranstaltungen anmelden:
⇢ Seminaranmeldung