BEM Best Practise : Ladeinfrastruktur für Immobilien

SAVE-THE-DATE 24.06.2021 / 16-18 Uhr / BEM Best Practice / Ladeinfrastruktur für Immobilien
Seit Dezember 2020 haben Mieter und Immobilieneigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung von Lademöglichkeiten in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Wohnhauses, geregelt durch das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).
In der »BEM Best Practise« Veranstaltung beim BEM-Mitgliedsunternehmen Parkstrom geht es am 24.06.2021 um die Umsetzung von Ladeinfrastruktur-Projekten in der Praxis. Worauf muss in der Projektierungsphase besonders geachtet werden, damit Ladesysteme erfolgreich in Immobilien integriert und langfristig sinnvoll genutzt werden können? Dabei liegt der Fokus auf den Besonderheiten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, z.B. in Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) zu beachten sind. Stefan Pagenkopf-Martin, Parkstrom-Geschäftsführer, Ladeinfrastruktur-Experte und BEM-Fachbeirat stellt ein Projekt aus der Praxis vor und erklärt daran die wesentlichen Schritte, die für Planung, Installation und vor allem für den Betrieb von Ladestationen notwendig sind. Offene Fragen und Themen können erläutert und diskutiert werden.
Im Anschluss an die Informationsveranstaltung findet die zweite BEM-Lounge statt. Bitte melden Sie sich dazu gesondert an.
Die Veranstaltung wird nach den aktuellen Regeln der Corona-Bestimmung des Landes Berlin durchgeführt; alle Hygiene- und Abstandsregeln werden vom Veranstalter eingehalten. Bitte legen Sie einen negativen Corona-Test-Befund vor oder weisen Sie eine vollständige Impfung oder Genesung nach. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier

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