BEM initiiert Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter

Insbesondere im Bereich der City-Logistik steckt großes Potential für die eMobilität. Lieferfahrten in Ballungsgebieten eignen sich besonders für die Anwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, da in einer Schicht viele Stopps und wenig Tourenkilometer zurückgelegt werden. Neben einer Reduktion der lokalen CO2-Emissionen und der damit einhergehenden Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen geht auch das häufige Anfahren wesentlich geräuscharmer von statten und erhöht auf diese Weise insgesamt die Lebensqualität in unseren Städten.
»Flottenbetreiber, die Elektrofahrzeuge einsetzen, waren aufgrund des höheren Gewichts von Elektrotransportern bis dato jedoch einem wesentlichen Nachteil hinsichtlich der Führerscheinnutzung ausgesetzt. Bereits im Frühjahr 2013 sind aktive Köpfe aus der Logistik- und Automobil-Branche mit dieser Problematik auf uns zu gekommen. Gemeinsam mit unseren engagierten Parlamentarischen Beiräten und unserem EU-Repräsentanten Dr. Friedrich haben wir uns daraufhin auf Bundes- und EU-Ebene für eine Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter eingesetzt. Wir freuen uns sehr, dass die gemeinsamen Anstrengungen nun endlich Früchte tragen«, so BEM-Präsident Kurt Sigl.
Die Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur macht es seit 31. Dezember 2014 möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25t mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.
»Vor der Neuregelung ergab sich – bedingt durch das höhere Batteriegewicht – eine oftmals nicht akzeptable Beschränkung der Nutzlast bei Elektrotransportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,49t. Höhere Lasten, die ein Fahrzeug mit 5t oder sogar 7.5t erfordern, konnten nur mit einem Fahrer mit Klasse C Führerschein bewegt werden. Da die Kosten der Flottenbetreiber für Fahrer mit dieser Führerscheinklasse jedoch deutlich höher sind, als für die mit Klasse B, ergab sich hier ein dringender rechtlicher Handlungsbedarf, sofern in absehbarer Zeit signifikante Mengen an elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen in deutschen Städten fahren sollen«, erklärt Sigl die Hintergründe.
Quelle: ⇢ Fachmagazin für das Grünflächen- & Landschaftsbaumanagement

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