Sehr geehrte Damen und Herren, liebe BEM-Mitglieder, Hallo,
uns erreichen täglich Fragen unserer Mitgliedsunternehmen zum Konjunktur- und Zukunftspaket der Regierung und deren tatsächlicher Ausgestaltung. Zur Zeit laufen Anfragen über unterschiedliche Kanäle bei den Ministerien, wann mit ersten Förderaufrufen zu rechnen ist und wie schnell das Paket konkret wirksam wird.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass Zuwendungen erst nach Budgetaufteilung im Rahmen des Kabinettsentwurfs, Lesung, Korrektur und Beschluss durch das Parlament sowie Gesetzgebung zu Ende 2020, also voraussichtlich erst in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen können. Die Zeit für die Abwicklung der Förderaufrufe gilt es ja zusätzlich auch noch zu berücksichtigen, bis die notwendigen Mittel den Unternehmen zur Verfügung stehen.
Aus unserer Sicht greifen die Maßnahmen damit für viele Unternehmen deutlich zu spät, insbesondere, da viele mittelständische Unternehmen dieses Zeitfenster schlicht nicht haben. Das Konjunktur- und Zukunftspaket soll ja gerade den Zweck erfüllen, die krisenbedingte Notsituation durch die Corona-Pandemie für die Unternehmen abzufedern und deren Überleben zu sichern und ist daher nur mit einer schnellen Reaktionsfähigkeit überhaupt dazu geeignet, den gewünschten Effekt auszulösen.
Grundsätzlich begrüßen wir das Paket, weil es eine Lenkungswirkung entfalten kann, und gehen davon aus, dass dadurch Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand gesichert werden können. Der zeitliche Umsetzungsrahmen wird dabei allerdings eine entscheidende Bedeutung haben. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden und setzen uns für eine Beschleunigung ein.
Zwei weitere wichtige Gesetze zur Förderung der Elektromobilität verzögern sich im legislativen Verfahren. So lang wie die Namen der Gesetze, so langwierig ist der Prozess bis zu ihrem Inkrafttreten. Elektromobilisten hoffen schon seit vielen Monaten auf die Erleichterungen, die das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bringen sollen. Wohnungseigentümer und Mieter werden erst später ihren Anspruch auf eine Ladestelle durchsetzen können. Experten kritisieren zudem, dass die Gesetze zu wenig ehrgeizig sind. Den Durchbruch für die eMobilität werde die Regierung so nicht schaffen.