BEM-Pressemitteilung: BEM schlägt neue Förderregeln für Plug-in-Hybride vor: Umweltbonus soll Verhaltensänderung beim Autofahren honorieren
22. März 2021 / BEM-Pressemitteilung
Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an wenig umweltschonenden Plug-in-Hybriden und ihrer gleichzeitig wichtigen Wirkung für die Neuorientierung von Kunden und Kundinnen in Richtung Elektromobilität hat der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) einen Entwurf für die Reform der PHEV-Fahrzeug-Förderung vorgelegt. In einer Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium schlägt der Verband ein 3-Stufen-Modell für die EG-Fahrzeugklassen M1 und M1G vor, wonach die Auszahlung des Umweltbonus zeitlich versetzt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenommen werden soll. Damit könne bei den Kunden die Nutzung der Fahrzeuge als eAutos forciert und der tatsächliche Gewinn an positivem Umwelteinfluss der Plug-in-Hybride honoriert werden, so der BEM.
Ausgangspunkt der Betrachtung sind mehrere Untersuchungen, die belegen, dass Plug-in-Hybrid-Nutzer das Auto bislang nur wenig elektrisch fahren, sondern weiterhin im Antrieb den Verbrennungsprozess von Benzin und Diesel nutzen. Vor allem als Dienstwagen sind PHEV-Autos beliebt, allerdings wegen der verminderten Steuerbelastung, die neben dem zusätzlichen Umweltbonus eingestrichen werden kann. Ein geändertes Fahrverhalten der Nutzer und Nutzerinnen mit einer besseren Ladedisziplin ist derweil nicht zu erkennen. Schlimmer noch: Die gewohnte Tankkarte gewährt weiterhin, dass Dienstfahrer umsonst tanken können, während das häusliche Laden oder das Stromzapfen an der Ladesäule häufig mit persönlichen Kosten verbunden ist.
Das Stufenmodell des BEM sieht eine nachträgliche Förderung in 3 Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vor. Der Nachweis ist operativ über die Hersteller möglich, welche die Fahrzeugdaten im Datenraum Mobilität (Gaia-X) vorhalten. So soll die Fördersumme aus Umweltbonus und Dienstwagenregelung in Stufe 1 voll erhalten bleiben, wer nachweislich mehr als 70% eAnteil fährt. In Stufe 2 gilt die halbierte Fördersumme bei einem rein elektrischen Anteil von 40 bis 70% aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der eAnteil unter 40% des Fahrvolumens liegt. Der Herstelleranteil bliebe in jedem Falle erhalten.
Für diejenigen also, die das Plug-in-Hybrid eben nicht elektrisch, sondern mehrheitlich als schlechten Verbrenner nutzen, würde die Zulassung als Elektrofahrzeug nach EmoG dauerhaft entzogen. Dadurch erhielte die staatliche Förderung eine Richtigstellung und eine Lenkungswirkung, die den Namen Umweltbonus verdient. Ohne eine Änderung der aktuellen Förderpraxis ist der CO2-Impact bei gleichbleibendem Nutzverhalten der PHEVs tendenziell schlechter als im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen ohne PlugIn-Hybrid-Technologie.
Im vergangenen Jahr 2020 wurden in Deutschland ca. 200.000 Autos in der betreffenden Fahrzeug-Kategorie zugelassen, was über 50% der eFahrzeuge ausmacht. Die Zahlen steigen: Im Februar 2021 wurden laut Kraftfahrtbundesamt insgesamt 40.157 eFahrzeuge zugelassen, darunter 21.879 PlugIn-Hybride, was ca. 55% entspricht.
Über den Bundesverband eMobilität e.V.
Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der Verband wurde 2009 gegründet. Er organisiert 300 Mitgliedsunternehmen, die ein jährliches Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen.
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