BEM-Pressemitteilung: Neuregelung bei der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern
1%-Regel für Dienstfahrzeuge gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und eBikes.
Berlin. 03. Dezember 2012. Die Landesfinanzminister haben die Finanzämter bundesweit angewiesen, rückwirkend für das Jahr 2012 Fahrräder, Pedelecs und eBikes wie Dienstwägen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil künftig nur mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern.
»Da die bis dato geltende Regelung die Verbreitung von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeuge bislang behinderte, haben wir die Initiative unseres Mitgliedsunternehmens LeaseRad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern gern aktiv unterstützt und freuen uns über die nun eingeführte steuerliche Neuregelung«, so BEM-Marketingvorstand Christian Heep.
»In einem Brief an die zuständigen Abteilungsleiter des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben wir im Juli 2012 gemeinsam mit LeaseRad, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (adfc), dem Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewußtes Management e.V. (B.A.U.M.), dem Bundesverband Solare Mobilität e.V. (bsm), dem Verband Service Fahrrad (VSF) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf die Problematik aufmerksam gemacht und angeregt, von der Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG Gebrauch zu machen und gemeinsam mit den Landesfinanzministerien eine bundeseinheitliche Festsetzung des Sachbezuges eines Fahrrades/Pedelecs vorzunehmen«, erklärt Heep und macht deutlich, welche positiven Auswirkungen die aktuelle Entscheidung auf die gesamte Branchen haben wird.
»Durch die Neuregelung wurde ein aktives Zeichen zur Förderung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten gesetzt. Wir sind sicher, dass diese Entscheidung die Attraktivität des Einsatzes von Fahrrädern/Pedelecs in Firmen, Verwaltungen und Organisationen deutlich erhöhen wird. Damit wurde jetzt ein einfacher, kostengünstiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Richtung der umwelt-, verkehrs- und gesundheitspolitischen Ziele der Bundesregierung gemacht«, betont Holger Tumat, Geschäftsführer der LeaseRad GmbH.
Der Bundesverband eMobilität setzt sich für die Verbreitung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuen Mobilität ein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Umstellung auf Elektromobilität insbesondere auch eine intelligente Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Einsatz von Zweirädern als Alternative zum Automobil berücksichtigt.
Über den Bundesverband eMobilität e.V. (BEM)
Der Bundesverband eMobilität setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland mit dem Einsatz Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität als nachhaltiges und zukunftsweisendes Mobilitätskonzept und die Durchsetzung einer Chancengleichheit bei der Umstellung auf Elektromobilität. Um diese Ziele zu erreichen, vernetzt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Politik und Medien miteinander, fördert die öffentliche Wahrnehmung für Elektromobilität und setzt sich für die nötigen infrastrukturellen Veränderungen ein.
Pressekontakt
Juliane Girke
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