BEM-Pressemitteilung: Warum wir endlich das Kennzeichen ‚E‘ brauchen

Eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands eMobilität (BEM) und des Bundesverbands Solare Mobilität (BSM)
Berlin. 09. April 2014. Im Rahmen des geplanten Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung sollen die Nutzer von Elektrofahrzeugen künftig von einer Reihe nicht-monetärer Anreize profitieren. Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) und der Bundesverband Solare Mobilität e.V. (BSM) begrüßen diese Entwicklung und drängen nun auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, um Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien tatsächlich langfristig als realistische Mobilitätsalternative auf die Straße zu bringen.
»Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen. Anders als eine ‚Null-Emissions-Plakette‘ ist ein ergänzendes ‚E‘ auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein ‚H‘ hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen ‚E‘ erst die Prüfung, ob etwaige Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden«, betonen der BEM-Präsident Kurt Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer.
Die beiden großen Verbände für Elektromobilität in Deutschland sind sich sicher, dass das Kennzeichen ‚E‘ mit dazu beitragen wird, die Neue Mobilität entscheidend voran zu bringen. Und das aus mehreren Gründen:

  • Die Sichtbarkeit der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft wird erhöht.
  • Sofortige Erkennbarkeit von Elektrofahrzeugen in Werkstätten und bei Unfällen. Denn hier sind zusätzliche Qualifikationen für Hochvolttechnik erforderlich.
  • Die gesetzliche Anerkennung erhöht die Akzeptanz.
  • Von einer staatliche Unterstützung für umweltfreundliches Verhalten profitiert die Allgemeinheit, in dem der Ausstoß von CO2 und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringert wird.
  • Die steuerliche und versicherungsrechtliche Einordung elektrischer Fahrzeuge folgt nicht den herkömmlichen Grundsätzen. Daher braucht es auch hier Bestimmungen, die den Besonderheiten gerecht werden.

Um diese Effekte zu gewährleisten, darf das Kennzeichen ‚E‘ nur für lokal emissionsfreie Fahrzeuge – d.h. rein elektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender – Verwendung finden, um die gewährten Nutzervorteile zu rechtfertigen. Wünschenswert wäre zudem die Koppelung der Kennzeichnung an den nachweislichen Verbrauch von Strom aus regenerativen Energien.
Über den Bundesverband eMobilität e.V. (BEM)
Der Bundesverband eMobilität setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, vernetzt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Politik und Medien miteinander, fördert die öffentliche Wahrnehmung für eine Neue Mobilität und setzt sich für die nötigen infrastrukturellen Veränderungen ein.
Pressekontakt
Juliane Girke, PR-Referentin, Bundesverband eMobilität e.V, 
Fon 030 3464 950 92, juliane.girke@bem-ev.de, www.bem-ev.de
Über den Bundesverband Solare Mobilität e.V. (BSM)
Der Bundesverband Solare Mobilität engagiert sich seit 1989 für nachhaltige Verkehrskonzepte wie die Nutzung der Elektromobilität mit Strom aus regenerativen Energiequellen. Die langjährigen Erfahrungen seiner Mitglieder verwendet der BSM als Vertreter der Zivilgesellschaft in der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) und anderen Gremien.
Pressekontakt
Matthias Breust, Öffentlichkeitsarbeit, Bundesverband Solare Mobilität e.V.
, Fon 030 32 66 29 98, m.breust@bsm-ev.de, www.bsm-ev.de
Bei Veröffentlichung wird um ein Belegexemplar gebeten.

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