BEM schlägt neue Förderregeln für Plug-in-Hybride vor

22. März 2021 / Elektroauto-News / BEM-Pressemitteilung / Copyright Abbildung: shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1846596643
Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an wenig umweltschonenden Plug-in-Hybriden und ihrer gleichzeitig wichtigen Wirkung für die Neuorientierung von Kunden und Kundinnen in Richtung Elektromobilität, hat der BEM dem BMVI ein 3-Stufen-Modell für die EG-Fahrzeugklassen M1 und M1G vorgeschlagen, wonach die Auszahlung des Umweltbonus zeitlich versetzt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenommen werden soll. Dadurch soll es möglich sein, dass der eAntrieb forciert eingesetzt wird und der tatsächliche Gewinn an positivem Umwelteinfluss honoriert wird. Mit diesem Modell wolle man eine entsprechende Lösung vorbringen, gegenüber Studien, welche aufgezeigt haben, dass PHEV nur selten rein elektrisch fahren und sich eher auf den Verbrenner-Antrieb verlassen.
Das Stufenmodell des BEM sieht eine nachträgliche Förderung in 3 Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vor. Der Nachweis ist operativ über die Hersteller möglich, welche die Fahrzeugdaten im Datenraum Mobilität (Gaia-X) vorhalten. So soll die Fördersumme aus Umweltbonus und Dienstwagenregelung in Stufe 1 voll erhalten bleiben, wer nachweislich mehr als 70% eAnteil fährt. In Stufe 2 gilt die halbierte Fördersumme bei einem rein elektrischen Anteil von 40 bis 70% aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der eAnteil unter 40% des Fahrvolumens liegt. Der Herstelleranteil bliebe in jedem Falle erhalten.
Für diejenigen also, die die Plug-in-Hybride eben nicht elektrisch, sondern mehrheitlich als schlechten Verbrenner nutzen, würde die Zulassung als Elektrofahrzeug nach EmoG dauerhaft entzogen. Dadurch erhielte die staatliche Förderung eine Richtigstellung und eine Lenkungswirkung, die den Namen Umweltbonus verdient. 
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