BEM setzt sich erfolgreich für eMobilität im Taxigewerbe ein

Januar 2017 / Peter Köhl, GF Taxi Center Ostbahnhof, der den BEM auf die Problematik mit der Eichverordnung aufmerksam gemacht hat
Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Hintergrund war der Wunsch des Gesetzgebers, Manipulationen zu verhindern. Doch unter den Herstellern von Elektroautos bieten aktuell nur die Firmen Nissan und Mercedes Fahrzeuge mit einem sogenannten Taxipaket an.
Nachdem die Problematik im Januar 2017 öffentlichkeitswirksam vom BEM und dem BEM-Mitgliedsunternehmen Taxi Center Ostbahnhof thematisiert worden ist und von zahlreichen Medien aufgegriffen wurde, hat nun auch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Aktuell wird laut einer Sprecherin des Ministeriums eine zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung erarbeitet. Der neue Entwurf sieht vor, dass auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen. (Stand Februar 2017)
»Wir freuen uns sehr, dass wir medial so viel Aufmerksamkeit generieren konnten, dass nun auch politische Hürden überwunden werden konnten. Das zeigt, wie wichtig der Verband als Sprachrohr seiner Mitgliedsunternehmen ist«, so Juliane Ahrens, die im Bundesverband eMobilität für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist.

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