BEM-Arbeitsgruppen / Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) unterhält diverse Arbeitsgruppen im Kontext eMobilität. Die Arbeitsgruppen werden durch die beratende Kommission des Fachbeirats und Parlamentarischen Beirats des BEM unterstützt und dadurch an dem Prozess beteiligt. Der Leiter der Arbeitsgruppen ist Markus Emmert (Vorstand BEM).
Mit der Anmeldung werden die unten stehenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen für die BEM-Arbeitsgruppen anerkannt.
1. Anmeldung/Registrierung
Die Teilnahme an den BEM-Arbeitsgruppen ist für BEM-Mitglieder und BEM-Nichtmitglieder möglich. Regeln und Erklärungen werden mit der schriftlichen Anmeldung anerkannt.
1.1. Die Anmeldung erfolgt über ein entsprechendes Anmeldeformular und ist zu richten an: markus.emmert@bem-ev.de oder arbeitsgruppen@bem-ev.de unter Angabe der entsprechenden Pflichtfelder.
1.2. Anmeldungen bzw. Registrierungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig ausgefüllt sind, die Bedingungen akzeptiert werden und die Einwilligung nach DSGVO erteilt wurde.
1.3. Dem BEM und dem Leiter der BEM-Arbeitsgruppen ist es gestattet, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und bereits erfolgte Anmeldungen zurückzunehmen.
1.4. Eine Arbeitsgruppe tagt i.d.R. mindestens vier Mal pro Jahr.
1.5. Eine Einladung zu einer Arbeitsgruppe erfolgt ausschließlich über die mit der Anmeldung angegebenen eMail-Adressen. Auf der BEM-Webseite ist unter der Rubrik „BEM-Arbeitsgruppen“ die Übersicht nebst den demnächst anstehenden Terminen ersichtlich: www.bem-ev.de/ag
2. Teilnahmebeitrag
2.1. Der Teilnahmebeitrag für BEM-Mitglieder beträgt 750,- € jährlich zzgl. gesetzlich gültiger MwSt. pro teilnehmenden Unternehmen und gewährt den Zugang zu allen BEM-Arbeitsgruppen sowie deren Sitzungen.
2.2. Der Teilnahmebeitrag für NICHT-BEM-Mitglieder beträgt 1.250,- € jährlich zzgl. gesetzlich gültiger MwSt. pro teilnehmenden Unternehmen und je Arbeitsgruppe sowie dem Zugang zu den jeweiligen Sitzungen der angemeldeten und abgerechneten BEM-Arbeitsgruppe.
2.3. Es kann eine Tagungspauschale pro Person und Sitzung erhoben werden, die jedoch vor Sitzungsbeginn und im Rahmen der ordentlichen Einladung bekannt zu geben ist.
2.4. Dem BEM ist es gestattet, Sonderregelungen, insbesondere für Verbände und Sponsoren, zu treffen.
2.5. Zur Registrierung der BEM-Arbeitsgruppen-Sitzungen kann der BEM eine Ticketplattform (z.B. eventbrite.de) nutzen. Hierüber kann eine separate Anmeldung zur Tagung erforderlich sein. Im Falle einer Tagungspauschale nach 2.3 kann die Zahlung im Falle einer solchen Nutzung direkt erfolgen. Im Falle einer Anmeldung über ein Portal werden die Teilnehmer im Vorfeld via eMail informiert.
3. BEM-Arbeitsgruppen-Sitzungen
3.1. Die BEM-Arbeitsgruppen-Sitzungen werden auf der BEM-Webseite www.bem-ev.de/ag angekündigt.
3.2. Die BEM-Arbeitsgruppen-Sitzungen und die jeweilige Agenda werden via eMail an alle angemeldeten Teilnehmer gesendet nebst dem Link zur Registrierung oder mit Direktlink zum Event.
3.3. Der BEM kann die BEM-Arbeitsgruppen als Präsenz-, Hybrid- oder Online-Sitzung abhalten.
3.4. In jeder BEM-Arbeitsgruppe gibt es eine vorsitzende Person, die vom BEM ernannt wird. Ist niemand ausdrücklich ernannt worden, so hat die leitende Person der BEM-Arbeitsgruppen den Vorsitz.
3.5. Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppen können eine Arbeitsgruppensprecher*in wählen, die die Arbeitsgruppe als „Industriesprecher*in” vertritt.
4. Schließung und Änderung
4.1. Der BEM behält sich vor, weitere Arbeitsgruppen einzurichten.
4.2. Der BEM behält sich vor, Arbeitsgruppen zu schließen. Im Falle einer Schließung werden Teilnahmebeiträge anteilsmäßig zurückerstattet. (Es zählt hierfür das Eintrittsdatum in eine Arbeitsgruppe.)
4.3. Der BEM behält sich das Recht vor, die Anmelde- und Teilnahmebedingungen bei Bedarf zu ändern. Alle Teilnehmenden werden entsprechend informiert und eine neue Einverständniserklärung angefordert. Bei Nicht-Zustimmung kann der/die jeweilige Teilnehmende vorübergehend von den BEM-Arbeitsgruppen ausgeschlossen werden, bis eine gültige Einverständniserklärung beim BEM vorliegt.
5. Austritt und Löschung der Teilnehmendendaten
5.1. Die Teilnehmenden können ihre Anmeldung kündigen und aus der Arbeitsgruppe jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen austreten.Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird nicht anteilsmäßig erstattet.
5.2. Der Antrag auf Löschung personenbezogener Daten muss an die Adresse arbeitsgruppen@bem-ev.de oder postalisch mit dem Betreff „Arbeitsgruppen“ an Bundesverband eMobilität e.V., Oranienplatz 5, 10999 Berlin gesendet werden. Die Löschung erfolgt i.d.R. innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrags beim BEM.
5.3. Gegebenenfalls veröffentlichte Kommentare und Beiträge der Teilnehmenden können nicht gelöscht werden.
6. Kartellrecht und Compliance
Das deutsche und das europäische Kartellrecht verbieten Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, welche eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken (sog. Kartellverbot).
Vom Kartellverbot freigestellt sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die
• zur Verbesserung der Warenerzeugung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen (sog. Effizienzgewinne),
• die Abnehmer der Waren in angemessenem Umfang an diesen Effizienzgewinnen teilhaben lassen,
• lediglich Wettbewerbsbeschränkungen vorsehen, die zur Erlangung der Effizienzgewinne unerlässlich sind, und die
• nicht die Möglichkeit eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten.
7. Haftung
7.1. Die Teilnahme an den Arbeitsgruppen erfolgt auf eigene Verantwortung.
7.2. Eine Haftung vom BEM für Schäden der Teilnehmenden, einschließlich unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom BEM, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.
8. Datenschutz
8.1. Der BEM erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Datenschutzbestimmungen der EU.
8.2. Der BEM nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich, um die Inanspruchnahme der registrierungspflichtigen Dienste der BEM-Arbeitsgruppen zu ermöglichen. In keinem Fall wird der BEM personenbezogene Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken Dritten übermitteln (das heißt zum Beispiel zur Kenntnis geben oder weitergeben).
8.3. Teilnehmende willigen ein, dass der BEM ihnen postalisch oder per eMail Informationen über die Arbeitsgruppe/n, Absprachen sowie sonstige Informationen zu den Arbeitsgruppen zukommen lässt.
8.4. Teilnehmende erklären sich hiermit einverstanden, innerhalb der BEM-Arbeitsgruppen ihre personenbezogenen Daten preiszugeben.
8.5. Teilnehmende versichern, die Daten anderer Teilnehmenden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.6. Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass bei Veranstaltungen der BEM-Arbeitsgruppen Fotoaufnahmen gemacht werden und diese zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit vom BEM verwendet werden. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden: arbeitsgruppen@bem-ev.de oder postalisch mit dem Betreff „Arbeitsgruppen“ an Bundesverband eMobilität e.V., Oranienplatz 5, 10999 Berlin.
8.7. Teilnehmende erklären sich einverstanden, dass Sitzungen evtl. aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung dienen der Protokollierung und sind entsprechend vertraulich zu behandeln.
8.8. Teilnehmende erklären sich einverstanden, dass Unternehmenslogos auf der Webseite unter Arbeitsgruppen sowie abgesprochenen Handouts oder zu internen Zwecken verwendet werden darf. Hierzu stellen Teilnehmende dem BEM ein entsprechendes Logo digital zur Verfügung.
8.9. Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem BEM um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem BEM die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per eMail oder per Fax an den BEM übermitteln.
8.10. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Datenschutzerklärung.