Satzung / Bundesverband eMobilität e.V.
§1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Bundesverband eMobilität e.V., kurz BEM oder BEM e.V., nachfolgend auch BEM, Verband oder Bundesverband genannt. Der Vereinssitz ist am Oranienplatz 5 in 10999 Berlin. Der BEM ist 2009 beim Amtsgericht Charlottenburg als Verein ins Vereinsregister (VR 28910 B) eingetragen worden.
(1) Der Bundesverband eMobilität ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlerinnen und Anwenderinnen aus dem Bereich der Neuen Mobilität, der sich dafür einsetzt, die gesamte Bandbreite der Mobilität in Deutschland, Europa und International auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Der BEM unterstützt unter Berücksichtigung der Klima- und Umweltschutzbemühungen eine wirtschaftlich tragfähige Green Economy, die Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand sichert.
(2) Zu den Aufgaben des BEM gehört die Verbesserung der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Elektromobilität als zukunftsweisendes Verkehrskonzept, die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung intermodaler Mobilitätslösungen und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Um diese Ziele zu erreichen, vernetzt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Medien miteinander, fördert die öffentliche Wahrnehmung und die Akzeptanz für eMobilität und setzt sich für die notwendigen infrastrukturellen Veränderungen ein, um die systemische Transformation sektorübergreifend zu befördern.
(3) Der Verband arbeitet partei- und gesellschaftsübergreifend u.a. mit anderen nationalen, europäischen und internationalen Verbänden und Organisationen zusammen. Der Verband setzt sich für einen fairen Wettbewerb im Markt für Elektromobilität ein.
(4) Der BEM ist eine Interessenvereinigung. Der Verband hat keine Gewinnerzielungsabsicht und verteilt weder während seines Bestehens noch nach seiner Auflösung Gewinnanteile. Etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke und Beschlussfassungen verwendet.
Die vollständige Satzung finden Sie hier:
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