Bis zu 20 km/h: Elektro-Tretroller darf in den Straßenverkehr
26. Oktober 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.br.de
eBikes haben längst den Straßenverkehr erobert. Jetzt kommen die eScooter dazu. Diese neuen kleinen Elektro-Tretroller sollen bis Ende 2018 eine offizielle Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr bekommen. Dann dürfen sie bis zu 20 km/h fahren.
Nur mit einem leisen Surren rollen sie über Wege und Straßen, oft mit überraschend starker Beschleunigung. Fahrräder, Autos und inzwischen auch Motorroller mit Elektroantrieb finden zunehmend ihren Platz im Verkehr. Nach langer Vorbereitung darf in Kürze ein weiteres eFahrzeug offiziell auf die Straße: der altbekannte Tretroller in modernem Gewand mit Elektromotor und Akku, auch eScooter oder Kick-Scooter genannt. Eine entsprechende »Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr« komme »Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019«, kündigte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums an.
Bisher sind Elektro-Tretroller illegal
Zwar sieht man die ⇢ Elektro-Tretroller und ihre Fahrer schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bisher alle nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung.
Skateboards und Hoverboards mit Elektroantrieb bleiben verboten
So beschlagnahmte die Berliner Polizei allein in diesem Jahr bislang mehr als 60 der nicht erlaubten Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet. Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die ⇢ Elektro-Tretroller gelten. Die anderen kleinen Elektrofahrzeuge bleiben weiter verboten. Vorerst zumindest, wie es vom Ministerium heißt.
eScooter, eRoller – Elektro-Tretroller dürfen 20 Kilometer pro Stunde fahren
Die eRoller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen ausgestattet sein mit einer »Lenk- oder Haltestange«, »zwei voneinander unabhängigen Bremsen«, »nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern« (Blinkern) und »einer helltönenden Glocke«. So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Wer e-rollern will, braucht eine Versicherungsplakette
Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
Moskau, Paris und London: eRoller zum Ausleihen
Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen ein paar Straßen weiter. In amerikanischen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien verbreiteten sich inzwischen Elektro-Tretroller zum Ausleihen. Ähnlich wie die Leih-Fahrräder, Car-Sharing-Autos und Elektro-Motorroller in deutschen Großstädten. Aber natürlich können auch Privatleute Roller kaufen, damit zum Bäcker fahren und sie zu Hause wieder aufladen.
eTretroller dürfen nicht in Busse, Tram, U- oder S-Bahn
Inzwischen häuft sich Kritik an den umfangreichen technischen Vorschriften. Der TÜV-Verband begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, monierte aber die geforderte Versicherungspflicht. Rechtlich würden die eTretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. »Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein.« Außerdem sollte auch das Fahren mit den eSkateboards und Hoverboards gesetzlich geregelt werden.
Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) hält die technischen Anforderungen für zu umfangreich. Und Sandra Hass vom ADAC Berlin-Brandenburg meint: »Wenn das Gerät wirklich 30 Kilo wiegen würde, wäre das ein Problem für den öffentlichen Verkehr.«
Leihroller sollen auch nach Deutschland kommen
Firmen wie Lime, die mit ihren eTretrollern bisher vor allem in den USA vertreten sind, wollen das Geschäft auch in deutsche Städte wie Berlin bringen. Reservieren, Starten und Bezahlen läuft wie beim Car-Sharing über Smartphone-Apps. Die Firmen laden die Akkus wieder auf.
Kinder dürfen keine Elektro-Tretroller fahren
Die deutschen Kommunen müssten regeln, wer die abgestellten Leih-Roller im Blick behält. In den ⇢ USA gab es Ärger, weil sie überall herumlagen und Wege blockierten. Auch von gestiegenen Unfallzahlen war die Rede. Wie sich die schnellen Tretroller auf holprigen und überfüllten deutschen Radwegen machen, muss sich im nächsten Frühling erst noch zeigen. Und auf eines weist die Polizei angesichts der beginnenden Weihnachtszeit hin: Für Kinder bleiben die Elektro-Tretroller weiterhin verboten.
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