BMVI stellt Kriterienkatalog mit empfohlenen Mindeststandards für die Umrüstung von Nutzfahrzeugen vor

23. April 2021 / BMVI Ergebnisbericht / Ad-hoc-Task-Force »Umrüstung« / Bild: BMVI
»2030 soll gemäß dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Dafür brauchen wir mehr Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben auf der Straße. Die Umrüstung von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird deshalb die Beschaffung von neuen und umgerüsteten Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben im Rahmen seiner neuen Richtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben fördern. Diese tritt voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 in Kraft«, so Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär.
In der Abschlusskonferenz zur Ad-hoc-Task-Force zu Mindeststandards bei der Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen auf alternative Antriebe im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge des BMVI für N2 und N3 Nutzfahrzeuge wurde der Ergebnisbericht vorgelegt.
 Hier geht es zu den Empfehlungen und zum Ergebnisbericht zur Task-Force des BMVI
Den Auftakt zur Task-Force hatte der BEM genutzt, um in einer eigenen Sonderkommission mit zahlreichen Akteuren auch außerhalb des BEM-Netzwerks die Themen weiter zu diskutieren und zu konsolidieren. Eine entsprechende Empfehlung wurde dem BMVI zeitnah zur Verfügung gestellt.
»Wir begrüßen die Entscheidung des BMVI, den Prozess und die Gestaltung schlank gehalten zu haben und dennoch die relevanten Themen dabei adressiert zu haben. Das BMVI ist unserem Vorschlag gefolgt und hat aus den Mindestanforderungen ein Empfehlungshandbuch zu Mindeststandards gemacht. Somit können die Akteure frei agieren und der Bewilligungsprozess seitens des Fördermittelgebers kann deutlich schneller durchführbar sein. Ein wichtiges Signal für die Retrofit-Branche«, so Markus Emmert, der sich als Leiter der BEM-Arbeitsgruppen aktiv an dem Prozess beteiligt hat. »Auch zukünftig wird der Bundesverband eMobilität in den Arbeitsgruppen an allen weiteren Themen, wie z.B. Standards, Sicherheit, Qualifizierung, Service, After Sales und vielen weiteren bereits erörterten Aspekten, dran bleiben und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über den Stand auf dem Laufenden halten und darüber informieren.«
⇢ Alle Akteure sind herzlichst eingeladen an diesem Prozess in den BEM-Arbeitsgruppen mitzuwirken

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