Bundesregierung plant strenge Regeln für eTretroller

22. Oktober 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.haz.de / Photo: Tretroller mit Elektroantrieb des US-Anbieters Bird – Quelle: dpa
Die kleinen Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden immer beliebter. Die Bundesregierung will sie bald zulassen, allerdings in engen Grenzen.
In Städten wie San Francisco, Paris und Wien gehören Elektro-Tretroller schon zum Alltag. In Deutschland sollen sie bald auch zugelassen werden – allerdings plant die Bundesregierung deutlich strengere Regeln für die Fahrzeuge als andere Länder. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, der der HAZ vorliegt. In Kraft treten sollen die Regeln Ende 2018 oder Anfang 2019. Aus der Wirtschaft kommt jedoch scharfe Kritik.
Der Entwurf der »Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung« sieht unter anderem eine Versicherungspflicht für eTretroller vor. Besitzer müssten demnach eine spezielle Police abschließen und eine kleine Plakette an dem Gefährt anbringen, ähnlich wie bei Mofas mit Verbrennungsmotor. Fahren darf man laut Entwurf nur auf Radwegen, oder auf Straßen, falls es keinen Radweg gibt.
eSkateboards sollen verboten bleiben
Außerdem listet der Entwurf eine Reihe von technischen Anforderungen auf: Die Höchstgeschwindigkeit soll maximal bei 20 km/h liegen. Zur Ausstattung müssen unter anderem »zwei voneinander unabhängige Bremsen«, eine »helltönende Glocke« sowie Leuchten und Blinker gehören. Pflicht wird laut Entwurf auch »Lenk- oder Haltestange«. Die beliebten Hoverboards und Skateboards mit Elektroantrieb, aber ohne Lenkstange, dürften damit weiterhin nur auf Privatgrundstücken fahren.
Dem Bundesverband eMobilität (BEM) gehen die geplanten Regeln viel zu weit. »Damit macht man eine ganze Branche tot«, sagte Präsident Kurt Sigl der HAZ. Aus seiner Sicht reicht die allgemeine Haftpflichtversicherung für die Nutzung von eTretrollern vollkommen aus. Auch die geplanten technischen Vorschriften hält er für unverhältnismäßig. Elektro-Skateboards sollten ebenfalls zugelassen werden – nötig sei nur, dass die Gefährte automatisch stehenbleiben, wenn der Fahrer absteigt.
TÜV gegen Versicherungspflicht
Insgesamt schränke die geplante Verordnung die »Mikromobilität« zu stark ein, sagte Sigl. Dabei könnten die kleinen Elektrogefährte prinzipiell Städte entlasten, Menschen mobiler machen und »uns ein kleines Stück weg vom Auto bringen«.
Auch die auf Sicherheit bedachten TÜV-Konzerne sehen einige Punkte des Entwurfs kritisch. Ihr Verband VdTÜV wies darauf hin, dass eine Versicherungspflicht dazu führe, dass Besitzer ihre Elektro-Tretroller nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren können. »Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen widerspricht dem Mobilitätsgedanken von eScootern«, sagte Richard Goebelt, Mobilitätsexperte des Verbands. Die Roller seien eine sinnvoller Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln. Die Zulassung von Elektro-Skateboards hält der VdTÜV ebenfalls für sinnvoll.
In den USA und weiteren Ländern haben sich mittlerweile Anbieter etabliert, die Elektro-Tretroller verleihen, zum Beispiel die Start-ups Lime und Bird. Bird schaffte es damit in Rekordzeit zu einer Unternehmensbewertung von einer Milliarde US-Dollar. US-Medien berichteten aber auch schon über eine hohe Zahl von Unfällen mit den Tretrollern.
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