Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und BEM warnen vor E-Scooter-Kauf
11. April 2019 / Artikel erschienen auf ⇢ www.emobilserver.de
Zu „Vorsicht beim Kauf von Elektro-Tretrollern“ raten der Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und der Bundesverband eMobilität (BEM). Denn auch mit Inkraftreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, was voraussichtlich demnächst geschieht, könnten viele Modelle nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden.
Nicht alle E-Scooter können legal gefahren werden
Die voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft tretende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr legalisieren, welche dann mit einer klebbaren Versicherungsplakette zu versehen sind. Bedingung dafür ist, dass die Geräte eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung haben.
»Diese Bedingungen werden allerdings der breiten Öffentlichkeit oft nur sehr vereinfacht dargestellt. Insofern gehen die meisten Verbraucher fälschlicherweise davon aus, dass alle E-Tretroller demnächst legal gefahren werden dürfen,« erklärt Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge. Denn E-Tretroller, die die Anforderungen dieser ABE nicht erfüllen, könnten auch nach Inkrafttreten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Herstellern entsprechend nachgerüstet werden. Aber, so der Verband: »Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in der aktuellen Fassung können viele Modelle nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden.«
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