Die Grundversorgung sollte um Elektromobilität erweitert werden, schlägt der BEM vor

12.10.2021 / BEM-Vorstand Markus Emmert für die ZfK / Bild: © Slavun / stock.adobe.com

Der Bundesverband eMobilität schlägt eine Mindest-Anschluss-Leistung für Haushalte pro Stellplatz vor. Der Verband hat eine Grundversorgungspflicht der Energieversorger für Mobilität vorgeschlagen. BEM-Vorstand Markus Emmert schwebt dabei eine Mindestanschlussleistung von 3,7kW je dazugehörigem Stellplatz vor.

»Der Gesetzgeber fördert zwar den Bau von Wallboxen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Für die Installation von Netzanschlüssen auf Seiten der Energiewirtschaft gibt es jedoch keinerlei Push-Funktion«, sagte Emmert auf der Münchner eMobilitäts-Messe Power2Drive. Er schlage deshalb eine gesetzlich verankerte Mindestanschlussleistung im Stromnetz vor. Dies könne nach dem Einbau auch den Anschluss von Ladeinfrastruktur deutlich vereinfachen und die Elektromobilität vorantreiben.

Wäre der Stromanschluss standardisiert für das Laden von eFahrzeugen nutzbar, entfiele für zahlreiche Verbraucher der zeitintensive Antrag auf Netzanschluss bei den Netzbetreibern, so die Argumentation Emmerts. Aus seiner Sicht soll die Grundversorgungspflicht aus §2 Absatz1 des Energiewirtschaftsgesetzes explizit um die Grundversorgung für Mobilität erweitert werden.

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Der BEM verweist seit geraumer Zeit auf das wachsende Zusammenspiel zwischen Energiewelt und Automotive-Industrie für die Mobilitätswende. Nach Ansicht des Verbandes meint das nicht nur die Anhebung der Stromanteile von Erneuerbarer Energie im Stromnetz, sondern auch die Änderung zahlreicher energierechtlicher Tatbestände. eFahrzeuge und Ladeinfrastruktur können in den Netzbetrieb integriert werden, um die alltägliche Mobilität emissionsfrei zu gestalten. Hierbei ist der massenhafte Einsatz von Batterien in Kopplung mit PV-Anlagen wie auch die Verarbeitung der digitalen Daten zur Analyse des Ressourcenverbrauchs von Mobilität zu nennen.

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