Die Praxis in Deutschland

Privatwirtschaftliche und kommunale Kaufförderung von Elektrofahrzeugen
Noch ist der Markt für Elektrofahrzeuge in der Entwicklungsphase und die Infrastruktur im Aufbau begriffen. Der Bund fördert zahlreiche innovative Projekte mit Modellcha-rakter und gewährt Privatpersonen Steuererleichterungen, um den Wechsel zur Elektromobilität voranzutreiben. Konkrete Zuschüsse beim Fahrzeugkauf sind derzeit von der Politik aber nicht beabsichtigt. Doch auch auf regionaler oder kommunaler Ebene wird die Verbreitung und Etablierung von Elektrofahrzeugen forciert: immer mehr Kommunen und Stadtwerke sowie andere öffentliche und private Institutionen fördern den Kauf von Elektrofahrzeugen mit direkten Zuschüssen oder anderen interessanten und geld- werten Vergünstigungen.
Die regionalen bzw. kommunalen Förderprogramme sind meist jüngeren Datums und vielen Privatpersonen und Unternehmen nicht bekannt. Werden die Förderbedingungen erfüllt, kann unter umständen viel Geld gespart werden – gerade beim Kauf von Pedelecs umfasst die Fördersumme sogar bis zu ca. 10 % des Anschaffungspreises.
Wer fördert?
Grundsätzlich kann jede Institution halböffentlicher oder privater Art den Erwerb von Elektrofahrzeugen in beliebigem Maße fördern. Da es sich dabei um freiwillige Leistungen handelt, besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Förderung. Derzeit gibt es noch eine starke Konzentration der Förderprogramme im südlichen Teil Deutschlands, der übrigens auch in puncto Zulassungszahlen eine Vorreiterrolle spielt: So waren im Januar 2013 nahezu die Hälfte der Neuzulassungen von Elektroautos (170 von 362) in Baden-Württemberg zu verzeichnen.
Von allen fördernden Institutionen spielen die kommunalen Stadtwerke anteilsmäßig die mit Abstand bedeutendste Rolle. Bisher fördert zwar nur ein kleiner Teil der über 700 Stadt- werke in Deutschland den privaten oder gewerblichen Kauf von Elektrofahrzeugen, allerdings mit steigender Tendenz. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche weitere Stadtwerke eigene Elektromobilitäts-Förderprogramme auflegen.
Auch einige Kommunen und regionale Vereine fühlen sich dem Thema Elektromobilität verpflichtet und haben daher gesonderte Förderprogramme aufgelegt, um den Anteil um- weltfreundlicher Fahrzeuge in der Region gezielt zu erhöhen. Im Vergleich zu den Stadtwerken spielen diese Einrichtungen bisher noch eine untergeordnete Rolle.
Wer wird gefördert?
In der Regel richten sich die Angebote direkt an Privatpersonen, die am Kauf eines privat genutzten Elektrofahrzeuges interessiert sind. Meist wird ein Elektrofahrzeug pro Person bzw. Haushalt gefördert, in einigen wenigen Fällen ist auch die Bezuschussung mehrerer Fahrzeuge möglich. Eine weitere Zielgruppe der Förderprogramme sind oft regionale unternehmen – in einigen Fällen beschränkt sich die Inanspruchnahme von Fördermitteln auch nur auf regionale Gewerbetreibende und unternehmen.
Warum wird gefördert?
Die Förderprogramme auf regionaler und kommunaler Ebene richten sich direkt an die Endverbraucher, um Kaufanreize zu schaffen und die Anzahl der Elektrofahrzeuge in der Region zu erhöhen. Im Wesentlichen sind es drei verschiedene Aspekte, die je nach Programm miteinander verknüpft sein können und die die fördernden Institutionen dazu motivieren, den Kauf von Elektrofahrzeugen zu subventionieren:
1. Gerade Stadtwerke nutzen die Förderprogramme gezielt auch zur Kundenbindung bzw. Kundengewinnung. In solchen Fällen werden Zuschüsse und Vergünstigungen nur bei einem bestehenden Kundenverhältnis oder bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen Energieliefervertrages gewährt. In den meisten Fällen beschränkt sich die Fördermöglichkeit nur auf Ökostromverträge mit einer festgelegten Laufzeit, die eingehalten werden muss, um das Fördergeld in voller Höhe behalten zu können.
2. Der zweite wichtige Aspekt ist der aktive Umweltschutz: Indem eine zukunftsfähige, nachhaltige Mobilität gefördert wird, leisten Kommunen und andere regionale Institutionen einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in der Region und schaffen dadurch eine wichtige Grundlage für eine gesunde und lebenswerte Umwelt.
3. Umweltfreundliche Mobilitätskonzepte sind aktuell und künftig ein wichtiges Thema und vielen Menschen ein ernsthaftes Anliegen – die Elektromobilität spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen zeigen die Kommunen Verantwortung, was sich nicht zuletzt positiv auf das Städte-Image auswirkt. Die Elektromobilität hat einen großen Werbefaktor und verdeutlicht das Bemühen um das Gemeinwohl. Auch die Integration der Elektromobilität in regionale, nachhaltige Entwicklungspläne signalisiert eine saubere, lebenswerte Zukunft, die allen zugute kommt.
Wie wird gefördert?
Gegenstand der Förderprogramme ist in der Regel ein Kaufzuschuss in unterschiedlicher Höhe, der nach dem Einreichen einer Kopie des Kaufbelegs sowie des Nachweises der Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen auf das Konto überwiesen wird. In einigen Fällen sind zusätzlich noch die kostenlose Nutzung und Aufladung an bestimmten Ladestationen bzw. -netzwerken oder andere Vergünstigungen mit inbegriffen.
Bei einigen Stadtwerken besteht die Förderung aus Stromgutschriften, die im Rahmen der bestehenden Verträge verrechnet werden. In wenigen Fällen sieht die Förderung (optional) Vergünstigungen bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vor – in nachhaltigen Mobilitätskonzepten ist der ÖPNV als Ergänzung zur individuellen Mobilität eng mit der Elektromobilität verknüpft.
Grundbedingung bei fast allen Förderprogrammen ist die erstmalige Inanspruchnahme einer Förderung, d.h. der Kauf eines eMobils ist nicht mehr förderungswürdig, wenn an anderer Stelle schon Zuschüsse geflossen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die regionale und kommunale Subventionierung von Elektrofahrzeugen ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Institution, daher existiert kein einheitliches Förderniveau. In den meisten Fällen wird ein Gesamtfördervolumen für die Laufzeit des Programms festgelegt, das nur die Bezuschussung einer bestimmten Anzahl von Elektrofahrzeugen in unterschiedlicher Höhe erlaubt. Die möglichen Förderleistungen orientieren sich am Fahrzeugtyp und variieren von Institution zu Institution z.T. stark – der Abgleich der aktuellen Förderprogramme erlaubt dennoch die Angabe von Durchschnittswerten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den derzeit gängigen Förderrahmen:
• Pedelecs werden meist mit 50 bis 200 Euro bezuschusst, die durchschnittliche Förderung beträgt etwa 100 Euro.
• eRoller erhalten Zuschüsse in Höhe von 80 bis 300 Euro, durchschnittlich kann man von 100 bis 200 Euro ausgehen.
• Elektroautos haben die größte Förderspanne zu verzeichnen: Sie reicht von 100 bis 1.500 Euro, als Durchschnittswert können etwa 500 Euro gelten.
Die Förderprogramme im deutschsprachigen Raum wurden bisher noch nicht gesondert erfasst. Das Branchenportal eMobilitätOnline.de bietet exklusiv allen Interessierten die erste Förderdatenbank für Elektrofahrzeuge zur freien Nutzung. Die ständig erweiterte Übersicht finden Sie unter:
⇢ www.emobilitaetonline.de/service/foerderung
Christian Milan
Geschäftsführer
⇢ eMobilitätOnline.de

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