Dienstwagen neu denken.
Oder den Hebel verschenken?

Elektrische Dienstwagen sind heute bereits steuerlich begünstigt – doch der Lenkungseffekt ist nicht zu Ende gedacht. Der BEM schlägt vor, eAutos ab 2026 wieder einheitlich mit der 1%-Regelung zu besteuern – das entlastet den Staatshaushalt, ohne den Umstieg zu blockieren. Denn gleichzeitig werden fossile Verbrenner schrittweise teurer. Ein smarter Hebel: kein neues Förderprogramm, zusätzliche Einnahmen.

Wir schlagen vor, ab 2026 auch neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wieder mit der 1%-Regelung zu besteuern. Um die Elektrifizierung des Dienstwagenmarktes weiter voranzutreiben, soll die Besteuerung von Verbrennerfahrzeugen, welche durch fossilen Kraftstoff angetrieben werden, jährlich um 0,5% steigen – beginnend mit 1,5% im Jahr 2026, 2,0% ab 2027 bis zu einer Obergrenze von 3,0%. Für fossile Verbrenner mit einem Bruttolistenpreis (BLP) über 70.000 Euro erhöht sich die Steuerprogression um zusätzlich 0,25% pro Jahr, um die steuerliche Begünstigung hochpreisiger, emissionsintensiver Fahrzeuge schrittweise zu reduzieren. Diese in das Bonus-Malus-System eingebettete Regelung schafft gezielte Anreize zur Elektrifizierung, ohne sofortige Härten für Nutzer*innen zu erzeugen. Der Bestandsschutz gilt bis zum nächsten Halterwechsel – so bleibt die Umstellung sozialverträglich und planbar. Ein transparenter, haushaltsneutraler Lenkungsmechanismus – wirtschaftlich sinnvoll, ökologisch notwendig.

Ein System mit klarer Lenkungswirkung: »Klimaschutz muss nicht mehr kosten – er muss nur besser gesteuert werden«, so BEM-Vorstand Christian Heep.

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