EEG – Motor für den Ausbau Erneuerbarer Energien – eine Erfolgsgeschichte
April 2020 / BEE / Bundesverband Erneuerbare Energie
1990 legte der Bundestag mit dem Stromeinspeisungsgesetz den Grundstein für die erfolgreiche Markteinführung Erneuerbarer Energie in Deutschland. Es verpflichtete Energieversorger, den Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Geothermie, Solar und Biogasanlagen ins Netz aufzunehmen und zu gesetzlich definierten Preisen zu vergüten. Im April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst. Die darin verankerte zwanzigjährige Vergütungsgarantie sowie technologiespezifische Vergütungssätze und die Abnahmepflicht machten das EEG zum wichtigsten Instrument für die Förderung Erneuerbarer Energie im Strombereich.
Das im April 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt den wichtigsten Exportschlager deutscher Klimaschutzpolitik dar und wurde weltweit rund 100 Mal kopiert. Mit dem EEG hat Deutschland maßgeblich zum weltweiten Durchbruch der Erneuerbaren Energien beigetragen:
Global betrachtet ist Strom aus Erneuerbaren Energien heute günstiger als Strom aus konventioneller Erzeugung. In Deutschland steuern die Erneuerbaren heute über 42 Prozent zum Strommix bei und damit mehr als Stein- und Braunkohle – das war vor 20 Jahren für viele noch unvorstellbar. Gleichzeitig genießen wir eine sehr hohe Versorgungssicherheit. Dazu sind die Technologien wettbewerbsfähig geworden und die Effizienz hat sich vervielfacht. Das EEG hat dazu geführt, dass PV und Wind heute die kostengünstigsten Energieträger sind.
⇢ Weitere Informationen finden Sie hier / Happy Birthday EEG
Lesen Sie auch den Kommentar von Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, zu den energiepolitischen Vorschlägen des DIHK angesichts der Coronakrise:
⇢ BEE / Kostenvorteil der Erneuerbaren an Endkunden weitergeben