Eingaben des BEM zum Schnellladegesetz finden Zustimmung im Bundesrat

17. März 2021 / BEM & Bundesrat / SchnellLG
Der Bundesverband eMobilität hat bereits im Januar den Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums für das geplante Schnellladegesetz (SchnellLG) ausführlich kommentiert. In Ergänzung zum eMobilitäts-Gesetz und der in der Novellierung befindlichen Ladesäulenverordnung soll das neue Gesetz die Ausschreibungsbedingungen festlegen, um öffentliche Ladepunkte in Deutschland flächendeckend, zuverlässig und belastbar zu betreuen und wirtschaftlich zu entwickeln.

»Erfreulicherweise konnten wir mit unseren Ausführungen bereits einige Schwächen korrigieren. Nachdem der BEM in der zweiten Runde erneut eine in den BEM-Arbeitsgruppen abgestimmte Stellungnahme zum Schnellladegesetz abgegeben hat, können wir berichten, dass unsere Eingaben weitere Berücksichtigung gefunden haben. So haben wir es geschafft, dass der Bundesrat in vier von uns adressierten Punkten Änderungen empfohlen hat«, so BEM-Vorstand Markus Emmert, der als Leiter der Arbeitsgruppen die Stellungnahmen an den Gesetzgeber mit den relevanten Markt-Teilnehmern diskutiert und kommentiert hat..
BEM-Arbeitsgruppen

Nach oben