eLaster mit PKW-Führerschein lenken
Berlin (e21.info) – Fahrer von elektrisch betriebenen Kleintransportern benötigen künftig in vielen Fällen nur noch einen PKW-Führerschein. Erst ab einem Gewicht von mehr als 4,25 Tonnen ist ein LKW-Führerschein der Klasse C erforderlich. Darauf verweist der Bundesverband eMobilität (BEM), der die Neuregelung gemeinsam mit Vertretern aus der Logistik- und Automobilbranche angestoßen hatte.
Der Verband begründete den Vorstoß damit, dass die bisherige Führerschein-Regelung den Einsatz von eLastern erschwere. Denn aufgrund des hohen Batteriegewichts würden elektrisch betriebeneKleinlaster schnell das Höchstgewicht von 3,5 Tonnen für diecFahrerlaubnis der Klasse B, dem sogenannten PKW-Führerschein, überschreiten. »Da die Kosten der Flottenbetreiber für Fahrer mit der Führerscheinklasse C jedoch deutlich höher sind, ergab sich hier ein dringender rechtlicher Handlungsbedarf«, so BEM-Präsident Kurt Sigl. Eine Ausnahme-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hat die im Führerschein eingetragene Gewichtsgrenze für das Fahren von eLastern nun mit Wirkung zum 31. Dezember um 0,75 Tonnen hochgesetzt. Zudem bleibt das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Führerscheinklasse außen vor. Dadurch falle ein wesentliches Hemmnis für den Einsatz von eTransportern weg, so Sigl. /cs
Quelle: e21.info