Elektromobilität wird im Taxigewerbe gesetzlich ausgebremst
Artikel erschienen auf ⇢ www.public-manager.com / 19. Januar 2017
Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
»Lediglich Nissan hat bis heute elektrische Taxifahrzeuge im Angebot, die über den Kooperationspartner Intax ausgerüstet werden. Alle anderen Elektrofahrzeuge sind laut aktueller Gesetzeslage nicht mehr als Taxi umrüstbar. Damit auch Tesla, der neue Ampera-e und alle anderen neu auf den Markt kommenden Elektrofahrzeuge, die eine ausreichende Reichweite bieten werden. Meine zwei bestellten Tesla Model 3, die ich 2018 einsetzen wollte, kann ich damit einstampfen. Es sei denn Tesla lässt sich doch noch davon überzeugen, bei Intax als Hersteller die Taxiumrüstung in Auftrag zu geben«, erklärt Peter Köhl, Geschäftsführer der Taxi Center Ostbahnhof GmbH.
Quelle: ⇢ www.public-manager.com
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BEM: ⇢ Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst