eMobilität soll neu geregelt werden

06. Februar 2019 / Artikel erschienen auf ⇢ www.deutschlandfunkkultur.de

Mit einem elektrischen Skateboard oder Tretroller durch die Stadt düsen? Bisher ist das verboten. Doch das soll sich bald ändern. Während Verleihfirmen bereits in den Startlöchern stehen, warnen Kritiker vor Unfällen und chaotischen Zuständen.

Klack, klack. Es braucht nur ein paar geübte Handgriffe und schon ist das elektrische Klapprad zusammengefaltet. Übrig bleibt ein 14-Kilo schwerer, etwas unförmiger Korpus mit Rollen darunter, ideal zum Hintersichherziehen. Dieses faltbare eBike, wie es Neudeutsch heißt, hat bei einer 58-jährigen Berlinerin Kaufinteresse geweckt – wäre da nicht die Frage nach der Zulassung im deutschen Straßenverkehr: »Weil in anderen Ländern – in der Schweiz, in Österreich, in den USA sowieso – sind die überall zu fahren. Da gibt es auch niemanden, der sich darüber aufregt. Ganz im Gegenteil: Ich finde es gerade für die Innenstädte richtig gut, dass man die etwas längeren Strecken, die man zu Fuß gehen müsste, dann mit so etwas überbrücken kann.«
eScooter und elektrische Skateboards
Das Fachgeschäft „Scooterhelde“ in Berlin-Schöneberg gibt es seit rund vier Jahren. Im Angebot: All das, was irgendwie elektrisch fährt. Einige Modelle ähneln einem klassischen Mofa, es gibt eScooter, welche dem guten alten Tretroller nachempfunden sind und auch vieles, was wohl nur äußerst sportlich zu handhaben ist – elektrische Skateboards beispielsweise. „Scooterheld“ Gerard Kopczinski ist ein geduldiger Verkäufer. Er kennt die Nachfragen, er weiß, was hierzulande erlaubt ist und was nicht. Beispiel Elektrofahrrad: »Es gibt da ja die Kategorie Pedelec mit Antriebsmotor, bis 25 Stundenkilometer sind sie frei zugelassen. Dieses Modell hier ist aber nicht frei zugelassen, weil es einen Vollantrieb hat. Soll heißen, man muss nichts machen, sondern es fährt rein elektronisch. Und somit ist dieses Modell aktuell nicht zugelassen.«
Einfache Regeln statt Bürokratie
Das klingt nicht nur für potenzielle Käufer bürokratisch und kompliziert. Auch die Politik will es ändern. Denn eMobilität soll ja künftig – allein aus Klimaschutzgründen – eine immer größere Rolle spielen. Weshalb das zuständige Bundesverkehrsministerium eine „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ plant.
Ein erster Entwurf wurde vor zwei Monaten präsentiert. Doch die Reaktionen waren gedämpft. Nicht nur, weil beispielsweise Elektro-Skateboards ausgeblendet wurden, sondern auch, weil vieles weiterhin unklar blieb. Sollen die Nutzer einen Helm tragen, braucht es ein Nummernschild oder gar eine Versicherungsplakette, soll ein Blinker generell vorgeschrieben werden? Positiv ist sicherlich, dass dieser neue Verkehr endlich geregelt werden soll, sagt BEM-Präsident Kurt Sigl. Doch bitte nicht mit einer überregulierten Verordnung:
»Nein, beim besten Willen nicht. Das muss definitiv nicht sein. Von vornherein ein Buch aufzustellen mit hunderttausend Regelungen, die am Schluss keiner versteht. Das Thema wird so eher kaputtgemacht wird. Wir brauchen diese Mikromobilität im urbanen Raum, um die Verkehre zu entlassen.«
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