EU-Richtlinie zwingt Stadtwerke zum Verkauf von Ladesäulen
Eine EU-Richtlinie gibt vor, dass Netzbetreiber ihre Ladesäulen verkaufen müssen. Diese Entflechtung soll die Monopolstellung der Netzbetreiber aufheben. Eine Rechtsanwältin für Elektromobilitätsrecht erklärt, dass die Betreiber ihre Ladesäulen allerdings an Unternehmen der gleichen Gruppe verkaufen können. Der Bundesverband eMobilität kritsiert diesen Ausweg.
- Um der Monopolstellung von Netzbetreibern beim Betrieb von Ladesäulen entgegenzuwirken, müssen diese alle Ladesäulen verkaufen.
- Doch für die Betreiber gibt es einen Ausweg – die Ladesäulen dürfen an Unternehmen der gleichen Gruppe verkauft werden.
BEM-Vorstand Markus Emmert: »Ob es das Problem dann tatsächlich löst, steht auf einem anderen Blatt. Einige Energieversorger sind den Weg schon von vornherein gegangen; sprich, die Beteiligungsstrukturen über Tochter- und Schwestergesellschaften auszulagern. Der BEM zweifelt jedoch an der Durchschlagskraft der Regelung mit dieser Einschränkung.