Mit dem Wohnungseigentumsgesetz steht und fällt die Elektromobilität
02. April 2020 / Artikel erschienen auf ⇢ www.energate-messenger.de
Mit der kürzlich beschlossenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) will die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gebäuden voranbringen. Die Politik ist mit der Gesetzeserneuerung jedoch viel zu spät dran, kritisiert der Bundesverband eMobilität. Wie es nach der Reform weitergehen sollte und welche Herausforderungen die Coronakrise mit sich bringt, verriet Markus Emmert, Wissenschaftlicher Beirat und Arbeitsgruppen-Leiter beim BEM im Gespräch mit energate.
Bei der Gesetzesreform hätte die Politik besser kommunizieren sollen, dass es sich dabei nur um den ersten Schritt zur Umsetzung der EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie handelt. In Gesprächen mit der Elektromobilitäts- und der Wohnungsbaubranche merken wir, dass der Zusammenhang bisher wenig bekannt ist. Dadurch befassen sich auch viel weniger Branchenvertreter mit dem Inhalt der EU-Vorgaben als notwendig wäre. Dabei sind gerade im Bereich der Wohnungsbaugesellschaften lange Vorlaufzeiten nötig. Wenn die Planungen nicht rechtzeitig auf die Richtlinie angepasst werden, fällt das am Ende auch der Wirtschaft auf die Füße. Mit der EU-Gebäuderichtlinie sehen wir ein großes Potential für neue Jobs, beispielsweise durch die vermehrte Nachfrage nach Installationen. Aber auch das müssen Wohnungsbaugesellschaften frühzeitig in ihre Planungen miteinbeziehen.
Die EU hat mit der Effizienzrichtlinie zum ersten Mal eine ganzheitliche Betrachtung für den Energiehaushalt von Immobilien vorgenommen und kann damit den Gesamtenergiebedarf von Strom, Wärme und Mobilität von Infrastruktur erfassen und lenken. Damit zeichnet der Entwurf den Weg zu einer klimafreundlichen Infrastrukturentwicklung, die uns mobil, online und nachhaltig agieren lässt. Das umzusetzen, ist ein neuer Maßstab administrativer Verantwortung.
⇢ Den Artikel finden Sie hier
3 FRAGEN AN MARKUS EMMERT, BUNDESVERBAND eMOBILITÄT
„Mit dem Wohnungseigentumsgesetz steht und fällt die Elektromobilität“
Berlin (energate) – Mit der kürzlich beschlossenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) will die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gebäuden voranbringen. Die Politik ist mit der Gesetzeserneuerung jedoch viel zu spät dran, kritisiert der Bundesverband E-Mobilität (BEM). Wie es nach der Reform nach Ansicht des BEM weitergehen sollte und welche Herausforderungen die Coronakrise mit sich bringt verriet Markus Emmert, Wissenschaftlicher Beirat und Arbeitsgruppen-Leiter beim BEM im Gespräch mit energate.
energate: Was genau ist bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes der Ansicht des BEM nach schiefgelaufen?
Emmert: Die Reform an sich war dringend notwendig, nur leider kam sie viel zu spät. Schließlich steht diese schon seit zwei Jahren im Raum. Doch anstatt hier zügig zu reformieren und dem Endkunden Sicherheit zu vermitteln, hat die Politik das Thema verschleppt. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz steht und fällt unserer Meinung nach der Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland. Nicht zuletzt, weil ein Großteil der Elektroautos Zuhause oder beim Arbeitgeber geladen wird. Miet- und Einzelparteien in Mehrfamilienhäusern benötigen deshalb eine gesicherte Handhabe für den Einbau von Lademöglichkeiten, wenn sie ihr neues Elektroauto auch laden wollen.
Diese Sicherheit herrschte lange Zeit jedoch nicht. Vielmehr hat die verschleppte Reform unserer Erfahrung nach zu großen Unsicherheiten bei Käufern und Verkäufer und damit zu großen Auswirkungen für die Elektromobilität in Deutschland geführt. Jetzt kommt auch noch die Coronakrise hinzu. Dadurch kommt es bei der Elektromobilität erneut zu Verzögerungen. Wäre das Gesetz schon vorher verabschiedet worden, hätten zumindest in den ersten drei Monaten dieses Jahres deutlich mehr E-Fahrzeuge verkauft werden können. Wir wissen nicht, wie lange das mit der Coronakrise akut anhält und wie viele Nachbeben das mit sich bringt. Es wird auf jeden Fall einen massiven Schaden bringen. Wie stark, wird sich zeigen.
energate: Welche Herausforderungen sehen Sie noch im Zusammenhang mit der Gesetzesreformierung?
Emmert: Bei der Gesetzesreform hätte die Politik besser kommunizieren sollen, dass es sich dabei nur um den ersten Schritt zur Umsetzung der EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie handelt. In Gesprächen mit der Elektromobilitäts- und der Wohnungsbaubranche merken wir, dass der Zusammenhang bisher wenig bekannt ist. Dadurch befassen sich auch viel weniger Branchenvertreter mit dem Inhalt der EU-Vorgaben als notwendig wäre. Dabei sind gerade im Bereich der Wohnungsbaugesellschaften lange Vorlaufzeiten nötig. Wenn die Planungen nicht rechtzeitig auf die Richtlinie angepasst werden, fällt das am Ende auch der Wirtschaft auf die Füße. Mit der EU-Gebäuderichtlinie sehen wir ein großes Potential für neue Jobs, beispielsweise durch die vermehrte Nachfrage nach Installationen. Aber auch das müssen Wohnungsbaugesellschaften frühzeitig in ihre Planungen miteinbeziehen.
energate: Was muss aus Sicht des BEM bei der Ausgestaltung der neuen Vorgaben passieren?
Emmert: Die Vorgaben der EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie betrachten wir als gesetztes Minimum, um Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit im Immobiliensektor und damit in zentraler Infrastruktur herzustellen. Die deutsche Gesetzgebung muss die Richtlinie umsetzen und darin die Zuständigkeiten, Fristen und Programme entwickeln, die zur Erreichung der Vorgaben notwendig sind. Nach den Vorerfahrungen mit dem Wohnungseigentumsgesetz dürfte das keine leichte Angelegenheit werden, da hier zahlreiche Ressorts eingebunden sind. Sie müssen sich zusammensetzen und gemäß ihrem Klimaschutzpaket die Verbesserung der Klimabilanz vorantreiben.
Die EU hat mit der Effizienzrichtlinie zum ersten Mal eine ganzheitliche Betrachtung für den Energiehaushalt von Immobilien vorgenommen und kann damit den Gesamtenergiebedarf von Strom, Wärme und Mobilität von Infrastruktur erfassen und lenken. Damit zeichnet der Entwurf den Weg zu einer klimafreundlichen Infrastrukturentwicklung, die uns mobil, online und nachhaltig agieren lässt. Das umzusetzen, ist ein neuer Maßstab administrativer Verantwortung.
Die Fragen stellte Nabila Lalee, energate-Redaktion Berlin.