Neue Eichverordnung – Keine Zulassung fur E-Taxis?

Artikel erschienen auf ⇢ www.erneuerbareenergien.de / 25. Januar 2017
Bremst die Politik bei E-Taxis? Der Bundesverband eMobilität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverordnung für Taxameter. Nur wenn der Hersteller eines Autos dieses auch als Taxi anbietet, darf es als solches zugelassen werden.
Seit Ende 2016 werde die Neuzulassung von E-Taxis gesetzlich erheblich erschwert, klagt BEM: Am 1. November 2016 endete die Übergangsfrist der neuen Eichverordnung für Taxameter. Damit fielen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
»Lediglich Nissan hat bis heute elektrische Taxifahrzeuge im Angebot, die über den Kooperationspartner Intax ausgerüstet werden. Alle anderen Elektrofahrzeuge sind laut aktueller Gesetzeslage nicht mehr als Taxi umrüstbar. Damit auch Tesla, der neue Ampera-e und alle anderen neu auf den Markt kommenden Elektrofahrzeuge, die eine ausreichende Reichweite bieten werden. Meine zwei bestellten Tesla Model 3, die ich 2018 einsetzen wollte, kann ich damit einstampfen. Es sei denn Tesla lässt sich doch noch davon überzeugen, bei Intax als Hersteller die Taxiumrüstung in Auftrag zu geben«, erklärt Peter Köhl, Geschäftsführer der Taxi Center Ostbahnhof GmbH.
Quelle: ⇢ http://www.erneuerbareenergien.de
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BEM: ⇢ Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

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