Neuregelung: Besteuerung von Dienst-Fahrrädern
1%-Regelung für Dienstfahrzeuge gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und eBikes
Die Landesfinanzminister haben die Finanzämter Ende November bundesweit angewiesen, rückwirkend für das Jahr 2012 Fahrräder, Pedelecs und eBikes wie Dienstwägen nach §8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil künftig nur mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern.
»Da die bis dato geltende Steuergesetzregelung die Verbreitung von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeuge bislang behinderte, haben wir die Initiative unseres Mitgliedsunternehmens LeaseRad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern gern aktiv unterstützt und freuen uns sehr über den Erfolg der nun eingeführten steuerlichen Neuregelung«, so BEM-Marketingvorstand Christian Heep.
Hintergrund
Seit Einführung der sogenannten 1%-Regel existiert für Kraftfahrzeuge eine eindeutige und praktikable Regelung der Versteuerung des privaten Nutzungsanteils von Dienstwagen. Plante ein Unternehmen jedoch die Überlassung von Fahrrädern oder Pedelecs, die keine Kraftfahrzeuge sind, so setzte die Finanzverwaltung bis zur Neuregelung die gesamte Leasingrate als zu versteuernden Sachbezugswert gem. §8 Abs. 2 Satz 1 EStG an.
»Diese Handhabung mag zwar mit dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes vereinbar gewesen sein, sie stellte aber in unseren Augen eine klare Benachteiligung des Verkehrsmittels Fahrrad dar. Beim Pkw wurde durch die 1 %-Regel ohne weiteren Nachweis ein Privatnutzungsanteil von 30 bis 35% unterstellt. Der Ansatz der vollständigen Leasingrate zzgl. Nebenkosten beim Fahrrad hingegen, entsprach laut bisheriger Regel einem Privatnutzungsanteil von 100%. Da jedoch ein Dienstfahrrad auch für dienstliche Fahrten genutzt werden kann und soll, war eine pauschale Unterstellung einer 100 % privaten Nutzung unseres Erachtens nicht angemessen. Vielmehr sollte schon aus Gleichbehandlungsgründen der gleiche 30 bis 35 %-Privatnutzungsanteil wie beim Pkw unterstellt werden, der ebenso für die als Kraftfahrzeug geltenden S-Pedelecs zur Anwendung kommt«, so Holger Tumat, Geschäftsführer der LeaseRad GmbH.
Gemeinsame Verbands-Aktion für die Neuregelung
»In einem Brief an die zuständigen Abteilungsleiter des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben wir im Juli 2012 gemeinsam mit LeaseRad, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (adfc), dem Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewußtes Management e.V. (B.A.U.M.), dem Bundesverband Solare Mobilität e.V. (BSM), dem Verband Service Fahrrad (VSF) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf die Problematik aufmerksam gemacht und angeregt, von der Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG Gebrauch zu machen und gemeinsam mit den Landesfinanzministerien eine bundeseinheitliche Festsetzung des Sachbezuges eines Fahrrades/Pedelecs vorzunehmen«, erklärt Heep und macht deutlich, welche positiven Auswirkungen die aktuelle Entscheidung auf die gesamte Branchen haben wird.
»Durch die Neuregelung wurde ein aktives Zeichen zur Förderung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten gesetzt. Wir sind sicher, dass diese Entscheidung die Attraktivität des Einsatzes von Fahrrädern/Pedelecs in Firmen, Verwaltungen und Organisationen deutlich erhöhen wird. Damit wurde jetzt ein einfacher, kostengünstiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Richtung der umwelt-, verkehrs- und gesundheitspolitischen Ziele der Bundesregierung gemacht«, betont Tumat.
»Neben dem rein rechtlichen Erfolg, freuen wir uns selbstverständlich auch über die große mediale Beachtung des Themas. Unsere gemeinsame Aktion wurde bundesweit von verschiedenen Print- und Online-Medien aufgegriffen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht«, freut sich Heep und macht deutlich, dass eine solche mediale Sichtbarkeit insbesondere für eine noch junge Zukunftsbranche wie die Elektromobilität ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Etablierung am Markt ist. »Nur wenn wir die Menschen informieren, können wir sie für eine Neue Mobilität begeistern.«
Der Bundesverband eMobilität setzt sich für die Verbreitung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuen Mobilität ein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Umstellung auf Elektromobilität insbesondere auch eine intelligente Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Einsatz von Zweirädern als Alternative zum Automobil berücksichtigt.
Bei Fragen rund um die Arbeit des Bundesverbands eMobilität steht Ihnen das BEM-Team in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin-Mitte gern zur Verfügung. Weitere Informationen zur Verbandsarbeit finden Sie unter ⇢ www.bem-ev.de.
Interesse an einem Firmen-eBike? Dann informieren Sie sich unter ⇢ www.jobrad.org.