12. November 2019 / Pressemeldung ZIV
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 will der Bund das Leasing von Elektrodienstfahrzeugen fördern. Dafür hat der Bundestag in der vergangenen Woche das »Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« beschlossen. Darin wird die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung von Elektrodienstfahrzeugen von bisher 0,5% auf 0,25% nochmals halbiert. Diese Regelung soll ab dem 01. Januar 2020 gelten.