Sehr geehrte Damen und Herren, liebe BEM-Mitglieder, Hallo,
die Luftqualität in deutschen Städen hat sich seit 2016 deutlich verbessert. Nur noch wenige Städte liegen über dem Grenzwert.
Dennoch bekommt Deutschland vom EuGH quasi rückwirkend eine Verurteilung, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid erheblich überschritten wurden. Die höchsten EU-Richter entschieden in Luxemburg, die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen. Die EU-Kommission hatte die Klage angestrengt. Sie bezieht sich auf den Zeitraum zwischen den Jahren 2010 und 2016. Deutschland habe gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen. Das Gericht erklärte, »dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten«.
Das ist symtomatisch. Wir handeln erst, wenn der Druck maximal ist. Ohne EU-Verfahren und ohne die Klagewelle der DUH wäre es zumindest fraglich, ob es das »Sofortprogramm Saubere Luft« überhaupt gegeben hätte. Dazu gesellt sich zudem das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das sich mit dem verfassungsrechtlich geforderten Maß an Klimaschutz beschäftigen musste.
Da ist noch Luft nach oben. Wir sollten in Zukunft bei Krisen, beim Klima und insbesondere bei der Energie- und Mobilitätswende besser maximal agieren als immer nur zu reagieren. Auch wenn teilweise die Ergebnisse zufriedenstellend sind, fallen uns weitere jahrelange Verzögerungen bald nicht nur juristisch auf die Füße. In diesem Sinne verweisen wir auf unser Positionspapier, das viele Empfehlungen und Forderungen beinhaltet, die uns in eine Green Economy führen und dabei Arbeitsplatzsicherung, eine stabile nationale Wertschöpfung und eine nachhaltige Wohlstandssicherung in Einklang mit Klima- und Umweltschutzmaßnahmen bringen.