23. April 2021 / BMVI Ergebnisbericht / Ad-hoc-Task-Force »Umrüstung« / Bild: BMVI
»2030 soll gemäß dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Dafür brauchen wir mehr Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben auf der Straße. Die Umrüstung von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird deshalb die Beschaffung von neuen und umgerüsteten Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben im Rahmen seiner neuen Richtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben fördern. Diese tritt voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 in Kraft«, so Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär.