Moissy Crayamel, 17. Februar 2015. Das BEM-Mitgliedsunternehmen FORSEE Power hat sein neues Werk im Großraum Paris in Moissy Crayamel erfolgreich bezogen. Die Fertigungsstätte im Departement Seine-et-Marne bietet 3000 Quadratmeter Fläche von denen zwei Drittel der Produktion gewidmet sind. Mit siebenstelligen Investitionen ist die Produktionskapazität dabei deutlich erhöht worden. Somit können nun unter anderem mehr als 200 vollelektrische Busse mit je 200 bis 300 kWh pro Jahr ausgerüstet werden, wobei diese Zahl noch auf 500 erhöht werden soll. Darüber hinaus entwickelt der Batteriesystemintegrator in dieser Fertigungsstätte auch Batteriesysteme, die sehr häufige Lade- und Entladezkylen sowie hohe C-Raten unterstützen.
»Expansion unserer Mitgliedsunternehmen ist ein gutes Zeichen und gerade beim Thema Speicher ein deutliches Signal, dass das Thema eMobilität weiter an Fahrt gewinnt. Forsee ist und bleibt Treiber, wenn es darum geht neue Technologien zur Serienreife zu bringen.«, so BEM-Vize-Präsident Heep im Nachgang eines Treffens in der BEM-Hauptgeschäftsstelle Berlin.
Kategorie: Presse
Privilegienstreit
Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektrofahrzeuge rollen. Bisher sind allerdings nur wenige dieser Fahrzeuge zu sehen. Das soll sich jetzt ändern. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf (18/3418) vorgelegt, nach dem Elektrofahrzeuge privilegiert werden sollen. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßigung bei Parkgebühren und die Nutzung von Busspuren.
BEM-Präsident kritisiert im Verkehrsausschuss des Bundestags das EmoG
Diese Woche fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum geplanten Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG) statt. Als Experte war auch BEM-Präsident Kurt Sigl vor Ort, der die Kritik des Bundesverbandes eMobilität (BEM) am EmoG erläuterte.
BEM-Pressemitteilung: BEM-Präsident spricht zum Verkehrsausschuss des Bundestags
Berlin. 05. Februar 2015. Am 04. Februar 2015 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur statt, bei der es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur »Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge« ging. Zu den anwesenden Experten, die von den Bundestagsabgeordneten zum Thema befragt wurden, gehörte auch BEM-Präsident Kurt Sigl, der die Kritik des Bundesverbandes eMobilität am Gesetzesentwurf umfassend darstellen konnte.
BEM initiiert Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter
Insbesondere im Bereich der City-Logistik steckt großes Potential für die eMobilität. Lieferfahrten in Ballungsgebieten eignen sich besonders für die Anwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, da in einer Schicht viele Stopps und wenig Tourenkilometer zurückgelegt werden. Neben einer Reduktion der lokalen CO2-Emissionen und der damit einhergehenden Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen geht auch das häufige Anfahren wesentlich geräuscharmer von statten und erhöht auf diese Weise insgesamt die Lebensqualität in unseren Städten.
eLaster mit PKW-Führerschein lenken
Berlin (e21.info) – Fahrer von elektrisch betriebenen Kleintransportern benötigen künftig in vielen Fällen nur noch einen PKW-Führerschein. Erst ab einem Gewicht von mehr als 4,25 Tonnen ist ein LKW-Führerschein der Klasse C erforderlich. Darauf verweist der Bundesverband eMobilität (BEM), der die Neuregelung gemeinsam mit Vertretern aus der Logistik- und Automobilbranche angestoßen hatte.
Elektromobilität auf der Automechanika 2014
Angesichts der immer größeren gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sichtbarkeit und Akzeptanz der Elektromobilität setzen die Messe Frankfurt und der Bundesverband eMobilität (BEM) ihre 2012 initiierte Kooperation im Rahmen der Messe Automechanika (16. – 20. September 2014) fort. Vor diesem Hintergrund soll das Thema Neue Mobilität im gesamten Messekonzept noch mehr Gewicht erhalten und erstmalig in einer eigenen Halle gebündelt werden, berichtet der BEM.
BEM-Pressemitteilung: BEM-Stellungnahme zum Elektromobilitätsgesetz
Berlin. 19. August 2014. Verkehrs- und Umweltministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vorgelegt. Bei dem Gesetz, das 2015 in Kraft treten soll, handelt es sich um die Ermächtigungsgrundlage für Städte und Gemeinden, bestimmte Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu gewähren. Von den Privilegien profitieren sollen rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle. Die Bundesregierung verspricht sich von dem Gesetz, Elektromobilität in Deutschland sichtbar zu etablieren.
BEM fordert Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge
Seit 2012 sind Elektroautos, die im Zeitraum vom 18.05.2011 bis 31.12.2015 erstmalig zugelassen werden, zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei einer Zulassung bis zum 31.12.2020 gilt die Steuerbefreiung für fünf Jahre. Bisher wurden Halter von auf eAntrieb umgerüsteten Fahrzeugen jedoch zur Kasse gebeten. Einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es nun gelungen, beim Finanzamt Landshut eine Steuerbefreiung für ein umgebautes Elektrofahrzeug zu erwirken.
BEM-Pressemitteilung: Steuerbefreiung auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge
Berlin. 08. Mai 2014. Seit 2012 sind Elektroautos, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen werden, gemäß §3d KaftStG für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bei einer Zulassung bis zum 31. Dezember 2020 gilt die Steuerbefreiung für 5 Jahre.