06. August 2018 / Pressemitteilung
Der Bundesverband eMobilität (BEM) setzt sich gemeinsam mit Unternehmen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität für eine nachhaltige, intermodale Mobilitätswende auf Basis Erneuerbarer Energien ein.
Der BEM hat bereits vor mehreren Jahren gefordert, die 1%-Regelung für Elektrodienstwagen mit privater Nutzung anzupassen, um Dienstwagenberechtigte aufgrund der Wahl eines nachhaltigen eFahrzeugs, begründet durch den höheren Kaufpreis, nicht zu benachteiligen. In diesem Kontext hatte der Bundesverband 0% gefordert, um die Attraktivität für die Neue Mobilität zu erhöhen. Im Ergebnis wurde erreicht, dass der Wert der Batterie bei der Berechnung des zugrundeliegenden Fahrzeugpreises abgezogen wurde und zumindest annähernd Gerechtigkeit geschaffen wurde.