Am 15. Februar hat das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland veröffentlicht.
Kategorie: BEM-Pressemitteilungen
BEM-Pressemitteilung: BEM kritisiert Umsetzung des aktuellen Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur
Berlin. 06. März 2017. Am 15. Februar hat das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland veröffentlicht.
Elektroauto-Taxis: Regierung legt Eichverordnung neu auf
Der Betrieb von Elektroautos im Taxigewerbe wurde durch eine erschwerte Neuzulassung von Stromer-Modellen seit Ende letzten Jahres gesetzlich deutlich erschwert. Anfang November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Bundesweit konnten daher keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Bislang erfüllen jedoch nur wenige elektrische Pkw diese Voraussetzung. Eine überarbeitete Mess- und Eichverordnung soll das Problem nun lösen.
Regierung löst Problem mit der Eichverordnung
Das Taxameterproblem von Elektroautos soll demnächst durch eine Novelle der Mess- und Eichverordnung gelöst werden. Jetzt dürfen Taxifahrer auch Tesla fahren. Die Zulassung von Elektrotaxis war Ende 2016 erheblich erschwert worden. Seitdem werden sie nur dann auf die Straße gelassen, wenn der Autobauer sie selbst als Taxis ausgerüstet hatte. Das will die Regierung nun wieder korrigieren.
Taxi fahren – elektrisch möglich?
Die Anforderungen von Taxi-Fahrern an deren Fahrzeuge sind hoch. Viele Taxifahrer haben Schichten, die über die 8 Stunden Arbeitszeit weit hinaus gehen, etliche Kilometer werden am Tag zurück gelegt. Sind solche Strecken elektrisch möglich? Denn ein Taxifahrer kann mit einem Elektroauto ja nicht eben mal tanken gehen.
Taxiverordnung bremst eMobilität aus
Im ARD-Mittagsmagazin am 24. Januar 2017 wurde über die Hindernisse der Elektromobilität im Taxigewerbe berichtet, auf die der BEM in seiner letzten Pressemeldung in Zusammenarbeit mit dem BEM-Mitgliedsunternehmen Taxi Center Ostbahnhof hingewiesen hat.
Neuzulassung von Elektrotaxis wird erschwert
Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus. Am 01.11.2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor diesem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot, wie der Bundesverband eMobilität e.V. am 19.01.2017 mitteilt.
Neue Eichverordnung – Keine Zulassung fur E-Taxis?
Bremst die Politik bei E-Taxis? Der Bundesverband eMobilität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverordnung für Taxameter. Nur wenn der Hersteller eines Autos dieses auch als Taxi anbietet, darf es als solches zugelassen werden. Seit Ende 2016 werde die Neuzulassung von E-Taxis gesetzlich erheblich erschwert, klagt BEM: Am 1. November 2016 endete die Übergangsfrist der neuen Eichverordnung für Taxameter. Damit fielen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Verordnung bremst Elektroautos
Taxifahrer haben es in Deutschland derzeit schwer, ein Elektroauto zu kaufen. Eine neue Eichverordnung für Taxameter bremst seit dem Jahreswechsel die Energiewende auf der Straße aus. Es gibt wenige Orte auf der Welt, an denen die Tesla-Dichte so hoch ist, wie am Flughafen von Amsterdam. Zwei Taxiunternehmer betreiben hier eine der größten Elektroflotten der Welt. 167 Model S transportieren die Passagiere hier vom Flughafen in die Innenstadt. In Deutschland wäre ein solches Modell seit einigen Monaten undenkbar.
Verordnung bremst eTaxen
Nicht nur der Toyota Prius ist ein beliebtes Taxi – auch Teslas sieht man immer öfter mit Taxischild herumfahren. Zurzeit haben die Stromer-Droschken aber ein typisch deutsches Problem: Wegen einer Eichverordnung dürfen viele nicht zugelassen werden.