Rechtliche Hürden für private Ladepunkte zügig beseitigen
24. Januar 2020 / Pressemeldung BEM-Kooperationspartner VDIK
»Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist entscheidend, um der Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei ist die private Ladeinfrastruktur besonders wichtig. Mindestens zwei Drittel aller Ladevorgänge finden zuhause statt«, sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK). Das deutsche Miet- und Wohneigentumsrecht ist derzeit noch ein zentrales Hemmnis für die Errichtung privater Ladepunkte. Die Initiative des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes ist daher zu begrüßen.
Zum laufenden Länder- und Verbändeanhörungsverfahren erklärte Zirpel weiter: »Die Gesetzesänderung sollte möglichst noch vor dem Sommer in Kraft treten. Automobilbranche, Energieunternehmen und nicht zuletzt die Kunden warten seit Jahren auf diese Reform. Sie sollte von der Großen Koalition jetzt mit Hochdruck vorangetrieben werden.«
Befragungen von eAuto-Käufern haben ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Um das Ziel von rund 10 Millionen Elektroautos bis 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie 8 bis 11 Mio. Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich.
Mieter oder Wohnungseigentümer, die Ladepunkte an ihren Stellplätzen installieren wollen, treffen bisher allerdings auf hohe rechtliche Hürden. So können Vermieter die Zustimmung verweigern. Wohnungseigentümer sind auf einstimmige Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft angewiesen. Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes kann hier Abhilfe schaffen. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen – allerdings auf eigene Kosten.
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