Steuernachteile für elektrische Geschäftswagen abschaffen
Ein Kommentar von Andreas Jung, MdB, Beauftragter für Elektromobilität der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Parlamentarischer Beirat im Bundesverband eMobilität.
Der Steuernachteil bei Geschäftswagen muss ausgeglichen werden. Hier geht es nicht um eine Besserstellung, sondern um die Beseitigung eines Kostennachteils. Die Beseitigung dieses Nachteils spielt eine wichtige Rolle in unserem Regierungsprogramm Elektromobilität. Nach unserer Meinung wird die Dienstwagenfrage letztlich sogar einen großen Einfluss darauf haben, ob wir das Leitmarktziel von einer Million Fahrzeugen bis 2020 erreichen können. Die Rolle von Unternehmensfahrzeugen als anfänglicher Treiber für den elektrischen Massenmarkt kann man kaum hoch genug einschätzen.
Bei der Ausarbeitung einer faireren Regelung für die private Nutzerwertversteuerung stand die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium. Der jetzt vom Ministerium vorgelegte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz ist ein großer Fortschritt. Bei batterieelektrischen Fahrzeugen erlaubt der Entwurf, die Kosten der Batterie vom Listenpreis abzuziehen, der als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient.
Die Gründe, derentwegen auch wir glauben, dass eine Änderung bei den Dienstwagen wie eine »Initialzündung« für den Elektroautomarkt wirken kann, müssen hier kaum im Einzelnen wiederholt werden. Ausschlaggebend ist sicher, dass je nach Fahrzeugklasse Elektroautos derzeit noch bis zu doppelt so teuer sein können, wie konventionelle Vergleichsfahrzeuge. Schafft also ein umweltbewusstes Unternehmen ein solches Auto an, zahlen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie das Auto auch privat nutzen, mit ihrem Nutzwertausgleich einen riesigen Malus. Der ist so groß, dass die Mitarbeiter ihn über die günstigeren Kilometerkosten nicht annähernd wieder »hereinfahren« können. Also bitten sie ihren Arbeitgeber lieber doch um ein konventionelles Fahrzeug – zum Schaden der Umwelt und der innovativen Fahrzeughersteller.
Die Argumente der Gegner einer Anpassung konnten nie wirklich überzeugen. Das meist zuerst angeführte Argument, ein steuerrechtlicher Eingriff verstoße gegen die Gleichbehandlung und sei daher nicht verfassungskonform, kann ich am wenigsten nachvollziehen. So ist es zum Beispiel bei gepanzerten Sicherheitsfahrzeugen schon lange Usus, statt des erheblich höheren Listenpreises den eines geringer motorisierten, ungepanzerten Fahrzeugs zugrunde zu legen, der dem niedrigeren Nutzwert des Fahrzeugs auch tatsächlich entspricht.
Manchmal hört man auch ein echtes »Neidargument«: Durch die Abweichung vom Bruttolistenpreis schaffe man Steuervorteile für – sowieso bereits privilegierte – Dienstwagenfahrer und -fahrerinnen. Dieser Vorwurf hält der näheren Betrachtung meiner Meinung nach erst recht nicht stand.
Dafür gibt es gleich drei Gründe: Erstens bewegen wir uns hier eher im unteren Kleinwagensegment. Zweitens: Elektroautos bieten ja gar nicht mehr Komfort oder praktischen Nutzwert, als der äquivalente Benziner oder Diesel. Im Gegenteil: Auch wenn sie 90 Prozent der täglichen Fahrten hervorragend erledigen, so gibt es eben immer noch Einschränkungen bei der Reichweite und der Zuladung. Der Grund dafür, dass sie teurer sind, liegt also keinesfalls im Luxus. Er liegt einzig und allein an den derzeit noch hohen Batteriekosten, die keinen Extra-Nutzwert für die Fahrer bringen.
Und drittens: Die Steuerzahler verlieren über die Reform kein Geld. Denn unter der derzeit noch geltenden Steuerlage werden eben schlicht viel weniger Elektrofahrzeuge verkauft – es gibt also gar keine Steuer-Mehreinnahmen, die die Reform »fressen« könnte. Im Gegenteil: Der Kauf des teureren Elektrofahrzeugs durch das Unternehmen bringt der Staatskasse noch ein Plus über die Mehrwertsteuer.
Daher mein Credo: Die Korrektur der Versteuerung des privaten Nutzervorteils sorgt auf dem Dienstwagenmarkt für einen fairen Wettbewerb auf Augenhöhe zwischen elektrischem und konventionellem Fahrzeug. Indem sich die Versteuerung des privaten Nutzervorteils an den Mehrkosten für die Batterie orientiert, mindert sich der Ausgleich auch automatisch, wenn sich die Preise von Elektroauto und konventionellem Fahrzeug im Massenmarkt annähern.
Und an die mittelfristige Wettbewerbsfähigkeit der Elektrofahrzeuge, wenn wir den Markt einmal ordentlich in Schwung gebracht haben, glauben wir schließlich alle. Deshalb – da schließt sich der Kreis – setzen wir uns für die weitere zielstrebige Umsetzung der Gesetzesvorlage ein.
Andreas Jung, MdB
Beauftragter für Elektromobilität der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Parlamentarischer Beirat im Bundesverband eMobilität
www.cducsu.de