26. März 2019 / BEM-Pressemitteilung
Die Nutzer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen können bislang über RFID Ladekarten, Token und andere (meist geschlossene) Zugangssysteme den Ladevorgang an öffentlichen und halböffentlichen Ladesäulen starten. Die Preismodelle sind unterschiedlich je nach Anbieter, Betreiber oder Roamingpartner gestaltet. Die Abrechnung wird in Zeiteinheiten abgerechnet (unabhängig von der Leistung), nach Ladevorgang, pauschal, gratis oder nach kWh. Die nötige Transparenz der Preise und die Art der Abrechnung und Preisgestaltung soll nun ab April neu hergestellt werden, um die Anforderungen des Mess- und Eichrechts sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) gleichermaßen zu erfüllen. Letztere verlangt eine kWh-genaue und transparente Abrechnung, die über mess- und eichrechtskonforme Zähler im Sinne des Verbraucherschutzes umgesetzt werden soll.