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Elektromobilität wird im Taxigewerbe gesetzlich ausgebremst

Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.

Deutschland: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird in Deutschland seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Berlin – Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.

Politik bremst Elektro-Taxis aus

Bei manchen Regelungen fragt man sich, welche Absichten dahinter stehen – oder ob sich überhaupt Gedanken gemacht wurden. Da werden auf der einen Seite Förderprogramme aufgelegt, die den Absatz von Elektroautos ankurbeln sollen, während auf der anderen Seite Gesetze verabschiedet werden, die genau das verhindern. Letzteres ist für das Taxigewerbe der Fall.

BEM-Pressemitteilung: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

BEM-Pressemitteilung: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

Berlin. 19. Januar 2017. Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.

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