SAVE THE DATE: 24. September 2020 / Webinar
Das Tempo bleibt unverändert hoch im Bereich der Elektromobilität und stellt alle Akteure vor Herausforderungen: Der Gesetzgeber schafft nicht nur eine Verpflichtung zur Ausstattung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur, er passt auch die Ladesäulenverordnung an und gibt den Rechtsrahmen für das gesteuerte Laden vor. Gleichzeitig werden Förderprogramme ausgeweitet und der Bund wird den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur europaweit ausschreiben. Zudem drängt die Immobilienwirtschaft auf praxistaugliche Lösungen für Ladeinfrastruktur- und Mobilitätskonzepte. Die Betreiber beschäftigt nach wie vor das Dauerthema eichrechtskonforme Umrüstung, insbesondere von DC-Ladeinfrastruktur.